zurück
Nils
Welzel
Stellvertretender Arbeitsgruppenleiter | Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Melanie
Schneider
Arbeitsgruppenleiterin
Laura
Hoberg
Meldewesen
Bürgerbüro Eiserfeld
Freitext
Das Bürgerbüro Eiserfeld ist nicht täglich besetzt.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder online einen Termin.
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de
Schmidt, Ylva Solveig
Schmidt
Meldewesen
Schmidt, Ylva Solveig
Schmidt
Meldewesen
Jaqueline
Medger
Meldewesen
Arjana
Lutviji
Meldewesen
Ingrid
Chizuk
Meldewesen
Sarah
Wörster
Meldewesen
Bürgerbüro Siegen
Freitext
Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 18.00 Uhr
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de
Debora Therese
Schneider
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Nils
Welzel
Stellvertretender Arbeitsgruppenleiter | Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Jennifer
Vitt
Meldewesen
Bürgerbüro Siegen
Freitext
Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 18.00 Uhr
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de
Cathrine
Striegan
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Annette
Steger
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Daniela
Schwunk
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Melanie
Schneider
Arbeitsgruppenleiterin
Andrea
Schmidt
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Petra
Schmidt
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Janine
Rüsche
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Iris
Oerter
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Sylvia
Greis
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Schmidt, Ylva Solveig
Schmidt
Meldewesen
Franziska
Pfeifer
Meldewesen
Bürgerbüro Siegen
Freitext
Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 18.00 Uhr
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de
Schmidt, Ylva Solveig
Schmidt
Meldewesen
Jaqueline
Medger
Meldewesen
Arjana
Lutviji
Meldewesen
Ingrid
Chizuk
Meldewesen
Petra
Schüller
Bürgerbüro Weidenau
Manuela
Grebe
Bürgerbüro Weidenau
Bettina
Schmidt
Meldewesen Bürgerbüro Weidenau
Thomas
Peuker
Meldewesen Bürgerbüro Weidenau
Die Stadtverwaltung Siegen bietet Ihnen an, Ihre Melderegisteranfragen nach § 44 Bundesmeldegesetz schneller und einfacher abzuwickeln und damit Kosten einzusparen. Mit einer Online-Anfrage sind die Auskünfte, die bisher nur schriftlich gestellt und erteilt werden konnten, jetzt auch online abrufbar. Die von d-NRW (die eGovernment Plattform für NRW) betriebene elektronische Melderegisterauskunft ermöglicht es Ihnen über ein Internet-Portal, Auskünfte im Rahmen der "einfachen Melderegisterauskunft" zu stellen.
Gegenüber der konventionellen, schriftlichen Ausführung können Auskünfte damit einfacher und vor allem schneller bezogen werden. Außerdem ist die zu entrichtende Auskunftsgebühr zuzüglich dem transaktionsbasierten Serviceaufschlag von d-NRW pro Anfrage geringer als bei schriftlichen Anfragen.
Die Gebühren für die Erteilung der Melderegisteranfrage werden in Form einer monatlichen Kostenaufstellung durch d-NRW abgerechnet. Die Anfragen können über das d-NRW Webportal als Einzel- oder Sammelanfrage gestellt werden.
Für die elektronische Melderegisterauskunft müssen Sie sich registrieren oder bereits registrierter Kunde sein, da dort der Bezahlvorgang abgewickelt wird. Registrieren können sich Unternehmen, Firmen, Rechtsanwälte, Inkassobüros usw..
Zur ZEMA-Melderegisterauskunft der d-NRW mit Registrierung ...
Für bereits registrierte Kunden: ZEMA Online der d-NRW (Melderegisterauskunft) ...
Dies entspricht einer Einfachen Melderegisterauskunft (§ 34 Absatz 1 Meldegesetz Nordrhein-Westfalen).
Bei der Erteilung von Melderegisterauskünften über das Internet im Online-Verfahren müssen insgesamt vier personenbezogene Angaben gemacht werden, anhand derer die gesuchte Person einwandfrei identifiziert werden kann.
Eine Auskunftserteilung ist daher nur möglich, wenn Familienname, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum oder eine der bisherigen Wohnanschriften der gesuchten Person angegeben werden.
Eine Auskunftserteilung ist nicht möglich bei Personen, für die eine Auskunftssperre nach § 34 Absatz 6 Meldegesetz Nordrhein-Westfalen (bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen) eingetragen wurde.
Eine Auskunftserteilung ist ebenfalls nicht möglich bei Personen, die einer elektronischen Auskunft nach § 34 Absatz 1a Meldegesetz Nordrhein-Westfalen widersprochen haben. In diesen Fällen haben Sie die Möglichkeit, ein schriftliches Auskunftsersuchen zu stellen.
Das elektronische Melderegister enthält Eintragungen über die Personen, die in Siegen zurzeit als wohnhaft gemeldet oder weggezogen bzw. verstorben sind.
Wegen Missachtung der Meldepflichten stimmen die Meldeverhältnisse leider nicht immer mit den tatsächlichen Wohnverhältnissen überein.
Da die Meldebehörde nur Auskünfte über Meldeverhältnisse erteilt, kann sie keine Gewähr dafür übernehmen, dass die gesuchte Person noch in der gemeldeten Wohnung wohnt.
Registrieren können sich Unternehmen, Firmen, Rechtsanwälte, Inkassobüros usw.
Die Auskunftserteilung ist gebührenpflichtig.
Das Verfahren wurde datenschutzrechtlich überprüft und für unbedenklich befunden. Alle bisher möglichen Sicherheitsstandards wurden eingebaut. Ein unberechtigter Zugriff auf das Melderegister von außen ist unmöglich, da kein direkter Zugang existiert.
Hierzu senden Sie eine formlose Anfrage an folgende Adresse:
Stadt Siegen
Bürgerbüro
Rathaus/Markt 2
57072 Siegen
Natürlich können Sie eine Melderegisterauskunft auch bei einem persönlichen Besuch in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl erhalten. Die Auskunft wird dort sofort erteilt. Die Bezahlung der Verwaltungsgebühr erfolgt vor Ort.
Eine telefonische Auskunftserteilung ist wegen fehlender Möglichkeiten zur Sicherstellung der datenschutzrechtlich geforderten Authentizitätsprüfung und des Gebühreneinzugs nicht möglich.
Bitte überweisen Sie vorab die Gebühr in Höhe von 11,00 Euro auf folgendes Konto:
Sparkasse Siegen
IBAN: DE36 460500010001100015
BIC: WELADED1SIE
unter Angabe des Verwendungszwecks: 02050100/4311020 und Name der gesuchten Person, da eine Zuordnung sonst nicht möglich ist. Fügen Sie Ihrer Anfrage eine Kopie des Kontoauszuges bei. Ein Hinweis, dass die Gebühr überwiesen wird oder wurde, reicht nicht aus
Das Bürgerbüro Eiserfeld ist nicht täglich besetzt.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder online einen Termin.
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de
Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 18.00 Uhr
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de
Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 18.00 Uhr
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de
Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 18.00 Uhr
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de