Melderegisterauskunft - einfache, elektronische (nur für Unternehmen, Firmen, Rechtsanwälte, Inkassobüros usw.)

Die Stadtverwaltung Siegen bietet Ihnen an, Ihre Melderegisteranfragen nach § 44 Bundesmeldegesetz schneller und einfacher abzuwickeln und damit Kosten einzusparen. Mit einer Online-Anfrage sind die Auskünfte, die bisher nur schriftlich gestellt und erteilt werden konnten, jetzt auch online abrufbar. Die von d-NRW (die eGovernment Plattform für NRW) betriebene elektronische Melderegisterauskunft ermöglicht es Ihnen über ein Internet-Portal, Auskünfte im Rahmen der "einfachen Melderegisterauskunft" zu stellen.

Gegenüber der konventionellen, schriftlichen Ausführung können Auskünfte damit einfacher und vor allem schneller bezogen werden. Außerdem ist die zu entrichtende Auskunftsgebühr zuzüglich dem transaktionsbasierten Serviceaufschlag von d-NRW pro Anfrage geringer als bei schriftlichen Anfragen.
Die Gebühren für die Erteilung der Melderegisteranfrage werden in Form einer monatlichen Kostenaufstellung durch d-NRW abgerechnet. Die Anfragen können über das d-NRW Webportal als Einzel- oder Sammelanfrage gestellt werden.

Voraussetzungen (nur für Unternehmen, Firmen, Rechtsanwälte, Inkassobüros usw. )

Für die elektronische Melderegisterauskunft müssen Sie sich registrieren oder bereits registrierter Kunde sein, da dort der Bezahlvorgang abgewickelt wird. Registrieren können sich Unternehmen, Firmen, Rechtsanwälte, Inkassobüros usw..

Zur ZEMA-Melderegisterauskunft der d-NRW mit Registrierung ...

Für bereits registrierte Kunden: ZEMA Online der d-NRW (Melderegisterauskunft) ...

Über welche Daten darf die Behörde Auskünfte erteilen?

  • Vor- und Familiennamen,
  • Doktorgrade,
  • derzeitige Anschriften,
  • sofern diese Person verstorben ist, diese Tatsache.

Dies entspricht einer Einfachen Melderegisterauskunft (§ 34 Absatz 1 Meldegesetz Nordrhein-Westfalen).

Welche Daten über die gesuchte Person muss ich angeben?

Bei der Erteilung von Melderegisterauskünften über das Internet im Online-Verfahren müssen insgesamt vier personenbezogene Angaben gemacht werden, anhand derer die gesuchte Person einwandfrei identifiziert werden kann.
Eine Auskunftserteilung ist daher nur möglich, wenn Familienname, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum oder eine der bisherigen Wohnanschriften der gesuchten Person angegeben werden.
Eine Auskunftserteilung ist nicht möglich bei Personen, für die eine Auskunftssperre nach § 34 Absatz 6 Meldegesetz Nordrhein-Westfalen (bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen) eingetragen wurde.
Eine Auskunftserteilung ist ebenfalls nicht möglich bei Personen, die einer elektronischen Auskunft nach § 34 Absatz 1a Meldegesetz Nordrhein-Westfalen widersprochen haben. In diesen Fällen haben Sie die Möglichkeit, ein schriftliches Auskunftsersuchen zu stellen.

Kann ich sicher sein, dass die gesuchte Person noch in der gemeldeten Wohnung wohnt?

Das elektronische Melderegister enthält Eintragungen über die Personen, die in Siegen zurzeit als wohnhaft gemeldet oder weggezogen bzw. verstorben sind.
Wegen Missachtung der Meldepflichten stimmen die Meldeverhältnisse leider nicht immer mit den tatsächlichen Wohnverhältnissen überein.
Da die Meldebehörde nur Auskünfte über Meldeverhältnisse erteilt, kann sie keine Gewähr dafür übernehmen, dass die gesuchte Person noch in der gemeldeten Wohnung wohnt.

Wer darf sich registrieren?

Registrieren können sich Unternehmen, Firmen, Rechtsanwälte, Inkassobüros usw.
Die Auskunftserteilung ist gebührenpflichtig.

Ist das Verfahren datenschutzrechtlich unbedenklich?

Das Verfahren wurde datenschutzrechtlich überprüft und für unbedenklich befunden. Alle bisher möglichen Sicherheitsstandards wurden eingebaut. Ein unberechtigter Zugriff auf das Melderegister von außen ist unmöglich, da kein direkter Zugang existiert.

Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, eine Melderegisterauskunft zu erhalten?

Die schriftliche Anfrage per Post

Hierzu senden Sie eine formlose Anfrage an folgende Adresse:

Stadt Siegen
Bürgerbüro
Rathaus/Markt 2
57072 Siegen

Die persönliche Anfrage

Natürlich können Sie eine Melderegisterauskunft auch bei einem persönlichen Besuch in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl erhalten. Die Auskunft wird dort sofort erteilt. Die Bezahlung der Verwaltungsgebühr erfolgt vor Ort.

Telefonische Auskunft

Eine telefonische Auskunftserteilung ist wegen fehlender Möglichkeiten zur Sicherstellung der datenschutzrechtlich geforderten Authentizitätsprüfung und des Gebühreneinzugs nicht möglich.

Bitte überweisen Sie vorab die Gebühr in Höhe von 11,00 Euro auf folgendes Konto:

Sparkasse Siegen
IBAN: DE36 460500010001100015
BIC: WELADED1SIE

unter Angabe des Verwendungszwecks: 02050100/4311020 und Name der gesuchten Person, da eine Zuordnung sonst nicht möglich ist. Fügen Sie Ihrer Anfrage eine Kopie des Kontoauszuges bei. Ein Hinweis, dass die Gebühr überwiesen wird oder wurde, reicht nicht aus

Melderegisterauskunft, Melderegisteranfrage, Personenauskunft/Personenauskünfte

Kontakt

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Das Bürgerbüro Eiserfeld ist nicht täglich besetzt.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder online einen Termin.

Telefon: 0271 404-1111
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