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Nils
Welzel
Stellvertretender Arbeitsgruppenleiter | Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Melanie
Schneider
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Schmidt, Ylva Solveig
Schmidt
Meldewesen
Schmidt, Ylva Solveig
Schmidt
Meldewesen
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Meldewesen
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Meldewesen
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Meldewesen
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Meldewesen
Bürgerbüro Eiserfeld
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Das Bürgerbüro Eiserfeld ist nicht täglich besetzt.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder online einen Termin.
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Sarah
Wörster
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Bürgerbüro Siegen
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"Ich will nicht, dass meine Daten weiter gegeben werden!"
Das Melderegister ist die Datensammlung beim Bürgerbüro (Meldebehörde) in jeder Stadt und steht für sogenannte "Melderegisterauskünfte" gesetzlich zur Verfügung.
Das heißt, die einfache Melderegisterauskunft ist an keine besonderen Voraussetzungen gebunden. Die Person, über die Auskunft erteilt werden soll, muss in dem Antrag auf Auskunft hinreichend bestimmt sein, damit Zuordnungen möglich und Namensverwechselungen ausgeschlossen werden können.
Die Auskunft umfasst: Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften.
In der Praxis bedeutet das, dass beispielsweise
suchen.
Fakt ist, dass der Gesetzgeber das Melderegister für Auskünfte dieser Art ausdrücklich vorsieht und ein Widerspruchsrecht grundsätzlich gegen diese Datenweitergabe nicht gegeben ist. Ausnahmen sind:
im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen sowie Volksbegehren und Volksentscheiden Auskunft aus dem Melderegister erteilen.
Wer diese Datenweitergabe nicht wünscht, kann dem - ohne Angabe von Gründen - widersprechen.
Wer diese Datenübermittlung verhindern will, kann verlangen, dass seine Daten nicht weitergegeben werden.
Ihren Widerspruch zur Datenübermittlung können Sie digital per Online-Service "Meldedaten: Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz - BMG (Weitergabe von Daten)"einreichen.
Das Bürgerbüro Eiserfeld ist nicht täglich besetzt.
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