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Für das Kalenderjahr 2010 wurde von den Städten und Gemeinden letztmalig am 30. Dezember 2010 die Lohnsteuerkarte in Papierform ausgestellt.
Bis zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale behält die Lohnsteuerkarte 2010 ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen Eintragungen werden daher auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde gelegt.
Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, so stellt Ihnen Ihr Finanzamt eine Ersatzbescheinigung aus. Gleiches gilt, wenn die Lohnsteuerkarte 2010 im Jahr 2011 verloren oder vernichtet wird.
Ab dem Jahr 2011 wechselt die Zuständigkeit für alle Änderungen der Lohnsteuerkarte von der Meldebehörde auf das Finanzamt.
Sofern die Änderung noch im Jahr 2010 beantragt wird und die Änderung ab oder nach dem 1. Januar 2011 wirksam wird, ist der Antrag bereits beim Finanzamt zu stellen. Eine Änderung durch das Bürgerbüro (Meldebehörde) ist in diesem Fall nicht zulässig.
Bei Fragen zur Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte können Sie sich an die Hotline der Finanzverwaltung wenden. Diese ist von Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 22.00 Uhr, außerdem samstags und sonntags sowie an bundeseinheitlichen Feiertagen von 10.00 bis 18.00 Uhr unter Telefon: (01805) 23 50 99 (0,14 Euro/Minute bzw. maximal 0,42 Euro/Minute) erreichbar.
Finanzamt Siegen
Weidenauer Straße 207
57076 Siegen
Telefon: (0271) 4890-0
Stadt Siegen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
Telefax: 0271 404-36-1299
E-Mail: info@siegen.de
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