Landschaftsschutzgebiet

Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind Gebiete, die zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Erhaltung ihres Erholungswertes gegen verunstaltende und schädigende Eingriffe geschützt sind. Um diesen Schutz zu gewährleisten, können Maßnahmen mit bestimmten Auflagen verbunden werden.

Mehr Informationen erhalten Sie bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein.