Krankenhilfe für Leistungsberechtigte nach Sozialgesetzbuch (SGB) XII

Krankenhilfe kann nur gewährt werden, sofern keine anderweitige vorrangige Absicherung im Krankheitsfall möglich ist (z.B. Familienversicherung, freiwillige Versicherung)

Die Krankenhilfe wird im Rahmen der §§ 47 ff. des 5. Kapitels SGB XII gewährt.

Die Leistungen entsprechen dem Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherten nach dem SGB V.
Es erfolgt eine Anmeldung zur Betreuung bei einer gesetzlichen Krankenkasse nach § 264 (2) SGB V. 
Die Leistungsberechtigten erhalten eine Krankenversicherungskarte der von ihnen ausgewählten Krankenkasse.

Es sind gesetzliche Zuzahlungen gemäß § 61 SGB V zu leisten.

Kontakt

Arbeitsteam Leistungen nach dem SGB XII 5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit/ Krankenhilfe, Stationäre Hilfe/ Betreuungsfälle [Buchstaben: H, K bis N]
Rathaus Weidenau
Raum: 204
Weidenauer Straße 211-213, 215
57076 Siegen
Arbeitsteam Leistungen nach dem SGB XII 5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit/ Ambulante Krankenhilfe, Krankenscheine, Eingliederungshilfe, Rechnungsstelle [Buchstaben: O bis Z]
Rathaus Weidenau
Raum: 240
Weidenauer Straße 211-213, 215
57076 Siegen
Arbeitsteam Leistungen nach dem SGB XII 5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit/ Krankenhilfe, Stationäre Hilfe/ Betreuungsfälle [Buchstaben: A bis C]
Rathaus Weidenau
Raum: 114
Weidenauer Straße 211-213, 215
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Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag:08.30 bis 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie:

Viele Verwaltungsbereiche haben individuelle Öffnungszeiten oder bieten Terminvereinbarungen an. Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Besondere Sprechzeiten« über die jeweiligen Servicezeiten der Dienststelle, die Sie erreichen möchten.