Hilfen zur Gesundheit

Zu den Leistungen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) können auch Hilfen bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Behinderung und in anderen Lebenslagen gehören.

Die Dienstleistungen der Fachkräfte der Sozialverwaltung umfassen:

  • Bearbeitungs-,  Aufklärungs- und Unterstützungsangebote für kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen,
  • die Aufnahme von Grundanträgen entsprechend der beantragten Hilfen,
  • die Entscheidung über die Gewährung von Krankenhilfe und
  • die Ausgabe von Krankenbehandlungsscheinen für nicht krankenversicherte Personen.

Die näheren Voraussetzungen und Informationen über die notwendigen Antragsunterlagen werden in einem persönlichen Beratungsgespräch erörtert.

Krankenhilfe, Hilfe zur Pflege, Häusliche Pflege, Pflegegeld, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten

Kontakt

Arbeitsteam Leistungen nach dem SGB XII 5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit/ Krankenhilfe, Stationäre Hilfe/ Betreuungsfälle, Siegener Ausweis
Rathaus Weidenau
Raum: 204
Weidenauer Straße 211-213, 215
57076 Siegen
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