Hilfen zur Erziehung

Sind Sie mit der Erziehung Ihrer Kinder überfordert, haben Ihre Kinder große Probleme in der Entwicklung oder im Verhalten oder befindet sich Ihre Familie in einer schweren Krise, so haben Sie einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung.

Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) des Jugendamtes berät Sie und gewährt die geeignete Hilfe, die ambulant, teilstationär oder stationär sein kann, wenn der Bedarf vorliegt.

Der ASD vermittelt die Einrichtungen und Fachkräfte, die die Hilfe durchführen. Der ASD arbeitet intensiv mit Ihnen und der Hilfe durchführenden Stelle zusammen. Die Hilfe zur Erziehung wird individuell auf die Problemlage der Familienmitglieder abgestimmt, nach Bedarf verändert und beendet, sobald Sie die Unterstützung nicht mehr benötigen.

Kontakt

Rathaus Weidenau
Raum: 309
Weidenauer Straße 211-213, 215
57076 Siegen
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