Grabarten

Derzeit mögliche Grabarten gemäß "Friedhofssatzung der Stadt Siegen" sind:

  • Reihengrabstätten.
  • Reihengrabstätten als Rasengräber.
  • Urnenreihengrabstätten.
  • Anonyme Reihengrabstätten für Särge, Totgeburten und Urnen (nur Lindenbergfriedhof).
  • Wahlgrabstätten an Hauptwegen oder in besonderer Lage und an Nebenwegen.
  • Wahlgrabstätten als Grabkammersystem (nur Stockfriedhof und Geisweider Friedhof).
  • Wahlgrabstätten als Rasengräber.
  • Urnenwahlgrabstätten.
  • Urnenwahlgrabstätten als Rasengräber.

Gemäß Gebührentarif der "Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Siegen - Friedhofsgebührensatzung" und der "Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofswaldes Siegen" (siehe Formularbereich).

Weitere Informationen siehe auch: Nutzungsrecht an einer Grabstätte.

Friedhofssatzung
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 67.010]

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Siegen (Friedhofsgebührensatzung)
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 67.011]

Satzung für den Friedhofswald der Stadt Siegen
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 67.012]

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofswaldes Siegen
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 67.013]