Gewerbeangelegenheiten

Grundsätzlich werden alle gewerberechtlichen Aufgaben - hauptsächlich Gewerbemeldungen und Erlaubnisse nach der Gewerbeordnung und dem Gaststättengesetz - von der Gewerbebehörde wahrgenommen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Gewerbean-, Gewerbeum- und Gewerbeabmeldungen.
  • Gewerbeauskünfte.
  • Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.
  • Pfandleiher-Gewerbe.
  • Versteigerer-Gewerbe.
  • Reisegewerbe.
  • Ausstellungen, Messen, Spezial- und Jahrmärkte, Volksfeste.
  • Wochenmärkte.
  • Gaststättenkonzessionen (Schankerlaubnisse).
  • Gestattungen (Ausschankgenehmigungen).
  • Ladenöffnungsgesetz (u. a. Verkaufsoffene Sonntage).
  • Glücksspielangelegenheiten (Spielhallen/-geräte, Lotterien, Sportwetten).

Arbeitsschutz

Arbeitsschutzrechtliche und Sicherheitsbelange von Gewerbebetrieben werden von der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen bearbeitet.

Immissionsschutz, Bewachungsunternehmen

Für immissionsschutzrechtliche Angelegenheiten und Bewachungsunternehmen (Erlaubnis und Überwachung) ist der Kreis Siegen-Wittgenstein zuständig.

Baurecht

In baurechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Siegen.

Ortsansässige Betriebe 

Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung der Stadt Siegen für Beratungen und Hilfen rund um die Gewerbeausübung zur Verfügung.

Kontakt

Arbeitsgruppenleiter | Gewerbeangelegenheiten und Verkehrsüberwachung
Verwaltungsgebäude "Treffpunkt Sicherheit"
Raum: 309
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen