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Christoph
Schmelzer
Arbeitsgruppenleiter | Gewerbeangelegenheiten und Verkehrsüberwachung
Grundsätzlich werden alle gewerberechtlichen Aufgaben - hauptsächlich Gewerbemeldungen und Erlaubnisse nach der Gewerbeordnung und dem Gaststättengesetz - von der Gewerbebehörde wahrgenommen. Hierzu gehören insbesondere:
Arbeitsschutzrechtliche und Sicherheitsbelange von Gewerbebetrieben werden von der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen bearbeitet.
Für immissionsschutzrechtliche Angelegenheiten und Bewachungsunternehmen (Erlaubnis und Überwachung) ist der Kreis Siegen-Wittgenstein zuständig.
In baurechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Siegen.
Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung der Stadt Siegen für Beratungen und Hilfen rund um die Gewerbeausübung zur Verfügung.
Stadt Siegen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
Telefax: 0271 404-36-1299
E-Mail: info@siegen.de
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