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Wer aus besonderem Anlass mal so richtig groß feiern will, denkt dabei vielleicht auch an ein zünftiges Feuerwerk. Zu bedenken ist jedoch, dass ein Feuerwerk grundsätzlich anzeigepflichtig ist. Ausnahmen bestehen natürlich für die Silvesternacht.
Auskunft und Genehmigung erhalten Sie bei unseren unten angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der städtischen Ordnungsverwaltung.
Filiz
Maraz
Leichensachen, Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und Ortsrecht
Wer aus besonderem Anlass mal so richtig groß feiern will, denkt dabei vielleicht auch an ein zünftiges Feuerwerk. Zu bedenken ist jedoch, dass ein Feuerwerk grundsätzlich anzeigepflichtig ist. Ausnahmen bestehen natürlich für die Silvesternacht.
Auskunft und Genehmigung erhalten Sie bei unseren unten angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der städtischen Ordnungsverwaltung.
Stadt Siegen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
Telefax: 0271 404-36-1299
E-Mail: info@siegen.de
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