Feuerwerk

Wer aus besonderem Anlass mal so richtig groß feiern will, denkt dabei vielleicht auch an ein zünftiges Feuerwerk. Zu bedenken ist jedoch, dass ein Feuerwerk grundsätzlich anzeigepflichtig ist. Ausnahmen bestehen natürlich für die Silvesternacht.

Auskunft und Genehmigung erhalten Sie bei unseren unten angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der städtischen Ordnungsverwaltung.

Kontakt

Leichensachen, Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und Ortsrecht
Verwaltungsgebäude "Treffpunkt Sicherheit"
Raum: 304
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen