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Svenja
Oberländer
Erbbaurechte; Gemarkungen Eiserfeld, Kaan-Marienborn, Grundstücksverkehr, Rechte Dritter einschl. Baulasten an städtischen Grundstücken, Anpachtungen, Vermarktung bebauter und unbebauter städtischer Grundstücke
Statt des Verkaufs von Baugrundstücken werden insbesondere zugunsten von Familien unter bestimmten Voraussetzungen Erbbaurechte an städtischen Grundstücken bestellt. Die Laufzeit eines Wohnerbbaurechtes bei Neubestellung beträgt in der Regel 75 Jahre. Anstatt eines Grundstückkaufpreises fällt ein jährlich zu zahlender Erbbauzins an.
Stadt Siegen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
Telefax: 0271 404-36-1299
E-Mail: info@siegen.de
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