Erbbaurechte

Statt des Verkaufs von Baugrundstücken werden insbesondere zugunsten von Familien unter bestimmten Voraussetzungen Erbbaurechte an städtischen Grundstücken bestellt. Die Laufzeit eines Wohnerbbaurechtes bei Neubestellung beträgt in der Regel 75 Jahre. Anstatt eines Grundstückkaufpreises fällt ein jährlich zu zahlender Erbbauzins an.

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Erbbaurechte; Gemarkungen Eiserfeld, Kaan-Marienborn, Grundstücksverkehr, Rechte Dritter einschl. Baulasten an städtischen Grundstücken, Anpachtungen, Vermarktung bebauter und unbebauter städtischer Grundstücke
Rathaus Geisweid
Raum: 117a
Lindenplatz 7
57078 Siegen