eID-Karte - Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis für Staatsangehörige der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums

Ab dem 1. Januar 2021 können Staatsangehörige der Europäischen Union sowie der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und mindestens 16 Jahre alt sind, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen. Die eID-Karte ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00 Euro ausgegeben. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer kann eine neue eID-Karte beantragt werden, wenn ein berechtigtes Interesse an einer Neuausstellung dargelegt wird.

Die eID-Karte besitzt ein elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip) mit dem nun auch dieser Personenkreis die Online-Ausweisfunktion nutzen kann.

Wenn Sie

  • Ihren Hauptwohnsitz in Siegen haben,
  • mindestens 16 Jahre alt und
  • Staatsangehörige/r der europäischen Union oder der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind,

können Sie eine eID-Karte im Bürgerbüro Bürgerbüro Siegen oder Bürgerbüro Weidenau beantragen.

Die eID-Karten werden in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das Bürgerbüro hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit, diese kann bis zu vier Wochen betragen.

PIN-Brief

Gleichzeitig mit der Beantragung Ihrer eID-Karte wird ein PIN-Brief (mit Geheimnummer, Entsperrnummer und Sperrkennwort) zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion generiert.

Dieser PIN-Brief wird Ihnen durch die Bundesdruckerei an Ihre Meldeadresse zugestellt. Die Abholung der ID-Karte kann erst erfolgen, wenn Ihnen der PIN-Brief vorliegt.

Kurzbeschreibung

Die eID-Karte kann dazu verwendet werden, die Identität von Karteninhabenden gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen. Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt hierbei durch Übermittlung von Daten aus dem Chip der eID-Karte zu der abfragenden Institution.

Der Nachweis der Identität kann durch die eID-Karte auch erbracht werden, wenn jemand als bevollmächtigter für eine andere Person, ein Unternehmen oder eine Behörde handelt.

Ferner kann die eID-Karte dazu genutzt werden, die auf dem Chip gespeicherten Daten unter Zuhilfenahme eines entsprechenden Endgerätes fehler- und verlustfrei unter Anwesenden elektronisch zu übermitteln (zum Beispiel zur elektronischen Datenübernahme in ein Formular).

Deutschen Staatsangehörigen steht diese Funktion durch den Personalausweis bzw. Drittstaatsangehörigen durch den elektronische Aufenthaltstitel (eAT) zur Verfügung.

Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.

Beantragung: Was wird benötigt?

Vorlage eines anerkannten und gültigen ausländischen Passes oder Personalausweises zur Identitätsfeststellung.

Staatsangehörige dieser Staaten sind antragsberechtigt:

Mitgliedstaaten der europäischen Union (außer Deutschland)

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Niederlande
  • Italien
  • Irland
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern

Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums:

  • Norwegen
  • Island
  • Liechtenstein

Abholung

Die Aushändigung kann nur direkt an die antragstellende Person oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Sollte der PIN-Brief nicht erhalten worden sein, ist die Abholung nur persönlich und nicht durch eine bevollmächtigte Person möglich.

Eine Aushändigung bei Nichterhalt des PIN-Briefes ist nur persönlich möglich!

Online-Ausweisfunktion

Die Staatsangehörige der Europäischen Union sowie der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erhalten die Möglichkeit, sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind, ihre Identität in der elektronischen Kommunikation mit dem Ausweis nachzuweisen.

Damit kann man sich, auch ohne persönlich anwesend zu sein, überall dort ausweisen, wo Dienstleistungen personalisiert - also direkt für den einzelnen Nutzer bestimmt oder angepasst - angeboten werden.

Weitere Informationen

Fragen zur eID-Karte beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.

Weitere Informationen zur eID-Karte erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern.

Kontakt

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Bitte vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder online einen Termin.

Telefon: 0271 404-1111
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