Großraumverkehr/ Schwerverkehr/ Ausnahmegenehmigung nach § 30 Absatz 3 StVO (Sonntagsfahrverbot, Ferienreisezeitverordnung)

Zur Durchführung von  Großraumverkehr und/ oder Schwerverkehr über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/ oder Gewichten und Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 30 Absatz 3 StVO ist die Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich.

Entsprechende Formulare erhalten Sie in unserem Formularbereich.

Der Antrag ist spätestens eine Woche vor Beginn des Transportes bei der Straßenverkehrsbehörde per Post, per Telefax oder persönlich einzureichen.

Die Straßenverkehrsbehörde wird bei Bedarf den Antrag an die betroffenen Behörden zur Anhörung weiterleiten.

Kontakt

Sekretariat | Genehmigung Schwertransporte, Aufhebung Sonntags- und Feiertagsfahrverbot
Rathaus Geisweid
Raum: 402
Lindenplatz 7
57078 Siegen