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Dominik
Zöller
Verkehrsbehördliche Anordnungen / Veranstaltungen
Luisa
Stark
Verkehrsrechtliche Genehmigung von Baustellen im öffentlichen Verkerhsraum
Angelika
Jeske
Verkehrsbehördliche Anordnungen
Nadine
Kreutz-Harenkamp
Ausnahmegenehmigungen, temporäre Halteverbote, verkehrsbehördliche Anordnugnen
Nadine
Becker
Arbeitsgruppenleiterin | Verkehrsbehördliche Anordnungen, Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen
Veronika
Djakow
Veranstaltungen, Ausbilderin
Kerstin
Haunschild
Ausnahmegenehmigung Umweltzone, Sondernutzungen Gastronomie
Thorsten
Mertin
Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum (Containeraufstellung, Kranaufstellung), Schulwegsicherung
Christoph
Rademacher
Verkehrsrechtliche Genehmigung von Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum
Ute
Becker
Sekretariat | Genehmigung Schwertransporte, Aufhebung Sonntags- und Feiertagsfahrverbot
Zur Durchführung von Großraumverkehr und/ oder Schwerverkehr über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/ oder Gewichten und Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 30 Absatz 3 StVO ist die Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich.
Entsprechende Formulare erhalten Sie in unserem Formularbereich.
Der Antrag ist spätestens eine Woche vor Beginn des Transportes bei der Straßenverkehrsbehörde per Post, per Telefax oder persönlich einzureichen.
Die Straßenverkehrsbehörde wird bei Bedarf den Antrag an die betroffenen Behörden zur Anhörung weiterleiten.
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig.
Eine Auskunft zur Gebührenhöhe kann erst bei konkreter Antragstellung gegeben werden.
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