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Christoph
Schmelzer
Arbeitsgruppenleiter | Gewerbeangelegenheiten und Verkehrsüberwachung
Michael
Dinter
Gewerbeangelegenheiten: Koordinierungsstelle für Veranstaltungen
Jennifer
Rogel
Gewerbeangelegenheiten: Koordinierungsstelle für Veranstaltungen, Gewerbeuntersagungen, Ladenöffnungsgesetz
Um eine Großveranstaltung im vorgenannten Sinne handelt es sich, wenn zu einer Veranstaltung
Zur Durchführung einer größeren Veranstaltung bzw. Großveranstaltung sind in der Regel eine Reihe unterschiedlichster Genehmigungen erforderlich.
Ob es sich bei der vorgesehenen Veranstaltung um eine größere Veranstaltung oder aber sogar um eine Großveranstaltung handelt, wird erst im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der für die Genehmigung relevanten Institutionen abschließend entschieden.
Ein entsprechendes Formular "Antrag auf Durchführung einer größeren Veranstaltung oder Großveranstaltung" erhalten Sie in unserem Formularbereich.
Bei größeren oder erstmalig durchgeführten Veranstaltungen ist der Antrag mindestens 6 Monate, andernfalls spätestens 3 Monate vor der Veranstaltung bei der Ordnungsbehörde per Post, per Telefax oder persönlich einzureichen. Die Ordnungsbehörde wird den Antrag an die betroffenen Behörden zur weiteren Bearbeitung weiterleiten.
Sollte für die Veranstaltung eine Straßensperrung erforderlich sein, ist die Einreichung des Formulars "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Verkehrsfläche" notwendig.
Bestehen Unklarheiten bei der Auswahl des Antragsformulars, stehen Ihnen die unten angegebenen Ansprechpartner der Ordnungsbehörde für Rückfragen zur Verfügung.
Für sonstige kleinere Veranstaltungen (beispielsweise: Straßenfest) und zum Ausschank von alkoholischen Getränken bei besonderen Anlässen/Veranstaltungen ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättenrecht erforderlich [siehe: Ausschankgenehmigung].
Die Genehmigungen sind gebührenpflichtig. Eine Auskunft zur Gebührenhöhe kann aufgrund der Vielzahl von Veranstaltungsmöglichkeiten nach konkreter Antragstellung gegeben werden.
Richtlinie zum Umgang mit Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum der Universitätsstadt Siegen
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 90.601]