Durchführung einer größeren Veranstaltung oder Großveranstaltung

Um eine Großveranstaltung im vorgenannten Sinne handelt es sich, wenn zu einer Veranstaltung

  • mehr als 100.000 Besucher täglich erwartet werden oder
  • die Zahl der erwarteten Besucher zeitgleich ein Drittel der Einwohnerzahl der Gemeinde übersteigt und sich erwartungsgemäß mindestens 5.000 Besucher auf dem Veranstaltungsgelände befinden oder
  • ein erhöhtes Gefährdungspotenzial herrscht.

Zur Durchführung einer größeren Veranstaltung bzw. Großveranstaltung sind in der Regel eine Reihe unterschiedlichster Genehmigungen erforderlich.

Ob es sich bei der vorgesehenen Veranstaltung um eine größere Veranstaltung oder aber sogar um eine Großveranstaltung handelt, wird erst im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der für die Genehmigung relevanten Institutionen abschließend entschieden.

Ein entsprechendes Formular "Antrag auf Durchführung einer größeren Veranstaltung oder Großveranstaltung" erhalten Sie in unserem Formularbereich.

Bei größeren oder erstmalig durchgeführten Veranstaltungen ist der Antrag mindestens 6 Monate, andernfalls spätestens 3 Monate vor der Veranstaltung bei der Ordnungsbehörde per Post, per Telefax oder persönlich einzureichen. Die Ordnungsbehörde wird den Antrag an die betroffenen Behörden zur weiteren Bearbeitung weiterleiten.

Straßensperrungen

Sollte für die Veranstaltung eine Straßensperrung erforderlich sein, ist die Einreichung des Formulars "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Verkehrsfläche" notwendig.

Bestehen Unklarheiten bei der Auswahl des Antragsformulars, stehen Ihnen die unten angegebenen Ansprechpartner der Ordnungsbehörde für Rückfragen zur Verfügung.

Für sonstige kleinere Veranstaltungen (beispielsweise: Straßenfest) und zum Ausschank von alkoholischen Getränken bei besonderen Anlässen/Veranstaltungen ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättenrecht erforderlich [siehe: Ausschankgenehmigung].

Die Genehmigungen sind gebührenpflichtig. Eine Auskunft zur Gebührenhöhe kann aufgrund der Vielzahl von Veranstaltungsmöglichkeiten nach konkreter Antragstellung gegeben werden.

Kontakt

Gewerbeangelegenheiten: Koordinierungsstelle für Veranstaltungen
Verwaltungsgebäude "Treffpunkt Sicherheit"
Raum: 103
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen
Gewerbeangelegenheiten: Koordinierungsstelle für Veranstaltungen, Gewerbeuntersagungen, Ladenöffnungsgesetz
Verwaltungsgebäude "Treffpunkt Sicherheit"
Raum: 103
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen
Arbeitsgruppenleiter | Gewerbeangelegenheiten und Verkehrsüberwachung
Verwaltungsgebäude "Treffpunkt Sicherheit"
Raum: 309
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen