zurück
+++ Die Umstellung auf den Digitalen Fischereischein erfolgt zum 1. Juli 2026. Eine Antragstellung online und in einem Bürgerbüro vor Ort ist erst ab dem 3. Juli 2026 möglich. +++
Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich Inhaber eines Fischereischeins sein. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen erfolgreich abgelegt haben.
Mit der Mitte Juni erfolgten Verabschiedung des Landesfischereigesetzes durch den Landtag Nordrhein-Westfalen können Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Juli 2026 zwischen einer Antragstellung vor Ort in der örtlich zuständigen Behörde (Gemeinde oder Stadt) oder via Onlinedienst rund um die Uhr von Zuhause aus wählen.
Mit der geplanten Änderung des Landesfischereigesetzes werden Fischereischeine im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarten mit NFC-Chip und als elektronische Zertifikate auf dem Smartphone eingeführt. Alte Fischereischeindokumente müssen einmalig zur Überprüfung auf Echtheit bei Ihrer örtlich zuständigen Behörde vorgezeigt werden, bevor die neuen Fischereischeine beantragt werden können. In den nächsten Jahren werden damit mehr als 240.000 Inhaberinnen und Inhaber von Fischereischeinen mit zeitgemäßen Fischerei-Dokumenten ausgestattet.
Der neue Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt und ist nach Abführung der Fischereiabgabe wie bisher für ein oder fünf Kalenderjahre gültig. Er wird von allen Bundesländern als Fischereischein anerkannt. Neben dem Online-Antrag bleibt weiterhin der Antrag über die örtlich zuständige Behörde möglich, um einen neuen Fischereischein zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger werden zukünftig grundsätzlich die freie Wahl zwischen beiden Antragswegen haben.
Die Online-Beantragung erfolgt über das landeseigene NRW-Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw
Hierfür ist ein Login über die digitale Identitätsplattform BundID mittels eID-Funktion sowie Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich.
Wichtig ist auch: Die vor dem 1. Juli 2026 erteilten Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Spätestens dann müssen sie zur Überprüfung der Echtheit einmalig bei der örtlich zuständigen Behörde (Bürgerbüro) in den neuen Fischereischein umgetauscht werden.
Der bisherige Jugendfischereischein wird im Sinne der Entbürokratisierung abgeschafft werden: Kinder und Jugendliche zwischen zehn und einschließlich 15 Jahren können die Fischerei einfach in Begleitung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers eines Fischereischeins ausüben.
Die wichtigsten Fragen hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV NRW) in einer FAQ-Datei zusammengefasst (FAQ - Digitaler Fischereischein - siehe: Downloads)
Bei erstmaliger Beantragung eines digitalen Fischereischeins benötigen Sie folgende Unterlagen:
[gültig ab 1. Juli 2026]
Fischereischein auf Lebenszeit (einmalige Gebühr bei erstmaliger Digitalisierung)
Beantragung online: 18,00 Euro
Beantragung vor Ort: 30,00 Euro
Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr (Nachweis)
Beantragung online: 14,00 Euro
Beantragung vor Ort: 22,00 Euro
Fischereigabe für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre (Nachweis)
Beantragung online: 42,00 Euro
Beantragung vor Ort: 50,00 Euro
Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)
Beantragung online: 20,00 Euro
Beantragung vor Ort: 32,00 Euro
Die Online-Beantragung erfolgt über das landeseigene NRW-Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw
Hierfür ist ein Login über die digitale Identitätsplattform BundID mittels eID-Funktion sowie Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich.
Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger und erfordert keine Terminvereinbarung.
+++ Die Umstellung auf den Digitalen Fischereischein erfolgt zum 1. Juli 2026. Eine Antragstellung online und in einem Bürgerbüro vor Ort ist erst ab dem 3. Juli 2026 möglich. +++
Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich Inhaber eines Fischereischeins sein. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen erfolgreich abgelegt haben.
Mit der Mitte Juni erfolgten Verabschiedung des Landesfischereigesetzes durch den Landtag Nordrhein-Westfalen können Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Juli 2026 zwischen einer Antragstellung vor Ort in der örtlich zuständigen Behörde (Gemeinde oder Stadt) oder via Onlinedienst rund um die Uhr von Zuhause aus wählen.
Mit der geplanten Änderung des Landesfischereigesetzes werden Fischereischeine im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarten mit NFC-Chip und als elektronische Zertifikate auf dem Smartphone eingeführt. Alte Fischereischeindokumente müssen einmalig zur Überprüfung auf Echtheit bei Ihrer örtlich zuständigen Behörde vorgezeigt werden, bevor die neuen Fischereischeine beantragt werden können. In den nächsten Jahren werden damit mehr als 240.000 Inhaberinnen und Inhaber von Fischereischeinen mit zeitgemäßen Fischerei-Dokumenten ausgestattet.
Der neue Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt und ist nach Abführung der Fischereiabgabe wie bisher für ein oder fünf Kalenderjahre gültig. Er wird von allen Bundesländern als Fischereischein anerkannt. Neben dem Online-Antrag bleibt weiterhin der Antrag über die örtlich zuständige Behörde möglich, um einen neuen Fischereischein zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger werden zukünftig grundsätzlich die freie Wahl zwischen beiden Antragswegen haben.
Die Online-Beantragung erfolgt über das landeseigene NRW-Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw
Hierfür ist ein Login über die digitale Identitätsplattform BundID mittels eID-Funktion sowie Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich.
Wichtig ist auch: Die vor dem 1. Juli 2026 erteilten Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Spätestens dann müssen sie zur Überprüfung der Echtheit einmalig bei der örtlich zuständigen Behörde (Bürgerbüro) in den neuen Fischereischein umgetauscht werden.
Der bisherige Jugendfischereischein wird im Sinne der Entbürokratisierung abgeschafft werden: Kinder und Jugendliche zwischen zehn und einschließlich 15 Jahren können die Fischerei einfach in Begleitung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers eines Fischereischeins ausüben.
Die wichtigsten Fragen hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV NRW) in einer FAQ-Datei zusammengefasst (FAQ - Digitaler Fischereischein - siehe: Downloads)
Bei erstmaliger Beantragung eines digitalen Fischereischeins benötigen Sie folgende Unterlagen:
[gültig ab 1. Juli 2026]
Fischereischein auf Lebenszeit (einmalige Gebühr bei erstmaliger Digitalisierung)
Beantragung online: 18,00 Euro
Beantragung vor Ort: 30,00 Euro
Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr (Nachweis)
Beantragung online: 14,00 Euro
Beantragung vor Ort: 22,00 Euro
Fischereigabe für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre (Nachweis)
Beantragung online: 42,00 Euro
Beantragung vor Ort: 50,00 Euro
Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)
Beantragung online: 20,00 Euro
Beantragung vor Ort: 32,00 Euro
Die Online-Beantragung erfolgt über das landeseigene NRW-Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw
Hierfür ist ein Login über die digitale Identitätsplattform BundID mittels eID-Funktion sowie Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich.
Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger und erfordert keine Terminvereinbarung.
+++ Die Umstellung auf den Digitalen Fischereischein erfolgt zum 1. Juli 2026. Eine Antragstellung online und in einem Bürgerbüro vor Ort ist erst ab dem 3. Juli 2026 möglich. +++
Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich Inhaber eines Fischereischeins sein. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen erfolgreich abgelegt haben.
Mit der Mitte Juni erfolgten Verabschiedung des Landesfischereigesetzes durch den Landtag Nordrhein-Westfalen können Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Juli 2026 zwischen einer Antragstellung vor Ort in der örtlich zuständigen Behörde (Gemeinde oder Stadt) oder via Onlinedienst rund um die Uhr von Zuhause aus wählen.
Mit der geplanten Änderung des Landesfischereigesetzes werden Fischereischeine im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarten mit NFC-Chip und als elektronische Zertifikate auf dem Smartphone eingeführt. Alte Fischereischeindokumente müssen einmalig zur Überprüfung auf Echtheit bei Ihrer örtlich zuständigen Behörde vorgezeigt werden, bevor die neuen Fischereischeine beantragt werden können. In den nächsten Jahren werden damit mehr als 240.000 Inhaberinnen und Inhaber von Fischereischeinen mit zeitgemäßen Fischerei-Dokumenten ausgestattet.
Der neue Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt und ist nach Abführung der Fischereiabgabe wie bisher für ein oder fünf Kalenderjahre gültig. Er wird von allen Bundesländern als Fischereischein anerkannt. Neben dem Online-Antrag bleibt weiterhin der Antrag über die örtlich zuständige Behörde möglich, um einen neuen Fischereischein zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger werden zukünftig grundsätzlich die freie Wahl zwischen beiden Antragswegen haben.
Die Online-Beantragung erfolgt über das landeseigene NRW-Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw
Hierfür ist ein Login über die digitale Identitätsplattform BundID mittels eID-Funktion sowie Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich.
Wichtig ist auch: Die vor dem 1. Juli 2026 erteilten Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Spätestens dann müssen sie zur Überprüfung der Echtheit einmalig bei der örtlich zuständigen Behörde (Bürgerbüro) in den neuen Fischereischein umgetauscht werden.
Der bisherige Jugendfischereischein wird im Sinne der Entbürokratisierung abgeschafft werden: Kinder und Jugendliche zwischen zehn und einschließlich 15 Jahren können die Fischerei einfach in Begleitung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers eines Fischereischeins ausüben.
Die wichtigsten Fragen hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV NRW) in einer FAQ-Datei zusammengefasst (FAQ - Digitaler Fischereischein - siehe: Downloads)
Bei erstmaliger Beantragung eines digitalen Fischereischeins benötigen Sie folgende Unterlagen:
[gültig ab 1. Juli 2026]
Fischereischein auf Lebenszeit (einmalige Gebühr bei erstmaliger Digitalisierung)
Beantragung online: 18,00 Euro
Beantragung vor Ort: 30,00 Euro
Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr (Nachweis)
Beantragung online: 14,00 Euro
Beantragung vor Ort: 22,00 Euro
Fischereigabe für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre (Nachweis)
Beantragung online: 42,00 Euro
Beantragung vor Ort: 50,00 Euro
Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)
Beantragung online: 20,00 Euro
Beantragung vor Ort: 32,00 Euro
Die Online-Beantragung erfolgt über das landeseigene NRW-Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw
Hierfür ist ein Login über die digitale Identitätsplattform BundID mittels eID-Funktion sowie Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich.
Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger und erfordert keine Terminvereinbarung.
+++ Die Umstellung auf den Digitalen Fischereischein erfolgt zum 1. Juli 2026. Eine Antragstellung online und in einem Bürgerbüro vor Ort ist erst ab dem 3. Juli 2026 möglich. +++
Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich Inhaber eines Fischereischeins sein. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen erfolgreich abgelegt haben.
Mit der Mitte Juni erfolgten Verabschiedung des Landesfischereigesetzes durch den Landtag Nordrhein-Westfalen können Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Juli 2026 zwischen einer Antragstellung vor Ort in der örtlich zuständigen Behörde (Gemeinde oder Stadt) oder via Onlinedienst rund um die Uhr von Zuhause aus wählen.
Mit der geplanten Änderung des Landesfischereigesetzes werden Fischereischeine im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarten mit NFC-Chip und als elektronische Zertifikate auf dem Smartphone eingeführt. Alte Fischereischeindokumente müssen einmalig zur Überprüfung auf Echtheit bei Ihrer örtlich zuständigen Behörde vorgezeigt werden, bevor die neuen Fischereischeine beantragt werden können. In den nächsten Jahren werden damit mehr als 240.000 Inhaberinnen und Inhaber von Fischereischeinen mit zeitgemäßen Fischerei-Dokumenten ausgestattet.
Der neue Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt und ist nach Abführung der Fischereiabgabe wie bisher für ein oder fünf Kalenderjahre gültig. Er wird von allen Bundesländern als Fischereischein anerkannt. Neben dem Online-Antrag bleibt weiterhin der Antrag über die örtlich zuständige Behörde möglich, um einen neuen Fischereischein zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger werden zukünftig grundsätzlich die freie Wahl zwischen beiden Antragswegen haben.
Die Online-Beantragung erfolgt über das landeseigene NRW-Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw
Hierfür ist ein Login über die digitale Identitätsplattform BundID mittels eID-Funktion sowie Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich.
Wichtig ist auch: Die vor dem 1. Juli 2026 erteilten Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Spätestens dann müssen sie zur Überprüfung der Echtheit einmalig bei der örtlich zuständigen Behörde (Bürgerbüro) in den neuen Fischereischein umgetauscht werden.
Der bisherige Jugendfischereischein wird im Sinne der Entbürokratisierung abgeschafft werden: Kinder und Jugendliche zwischen zehn und einschließlich 15 Jahren können die Fischerei einfach in Begleitung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers eines Fischereischeins ausüben.
Die wichtigsten Fragen hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV NRW) in einer FAQ-Datei zusammengefasst (FAQ - Digitaler Fischereischein - siehe: Downloads)
Bei erstmaliger Beantragung eines digitalen Fischereischeins benötigen Sie folgende Unterlagen:
[gültig ab 1. Juli 2026]
Fischereischein auf Lebenszeit (einmalige Gebühr bei erstmaliger Digitalisierung)
Beantragung online: 18,00 Euro
Beantragung vor Ort: 30,00 Euro
Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr (Nachweis)
Beantragung online: 14,00 Euro
Beantragung vor Ort: 22,00 Euro
Fischereigabe für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre (Nachweis)
Beantragung online: 42,00 Euro
Beantragung vor Ort: 50,00 Euro
Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)
Beantragung online: 20,00 Euro
Beantragung vor Ort: 32,00 Euro
Die Online-Beantragung erfolgt über das landeseigene NRW-Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw
Hierfür ist ein Login über die digitale Identitätsplattform BundID mittels eID-Funktion sowie Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich.
Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger und erfordert keine Terminvereinbarung.
Christian
Althaus
Hotline Bürgerbüro
Ronja
Fleischer
Hotline
Ann-Katrin
Jahnke
Hotline
Laura
Hoberg
Meldewesen
Bürgerbüro Eiserfeld
Freitext
Das Bürgerbüro Eiserfeld ist nicht täglich besetzt.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder online einen Termin.
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de
Jaqueline
Medger
Meldewesen
Arjana
Lutviji
Meldewesen
Ingrid
Chizuk
Meldewesen
Jennifer
Vitt
Meldewesen
Bürgerbüro Siegen
Freitext
Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 18.00 Uhr
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de
Cathrine
Striegan
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Daniela
Schwunk
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Debora Therese
Koch
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Melanie
Schneider
Arbeitsgruppenleiterin
Andrea
Schmidt
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Janine
Rüsche
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Iris
Oerter
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Sylvia
Greis
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Franziska
Pfeifer
Meldewesen
Bürgerbüro Siegen
Freitext
Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 18.00 Uhr
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de
Jaqueline
Medger
Meldewesen
Arjana
Lutviji
Meldewesen
Bettina
Schmidt
Meldewesen Bürgerbüro Weidenau
Manuela
Grebe
Bürgerbüro Weidenau
Cornelia
Lachmann
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Petra
Schüller
Bürgerbüro Weidenau
Thomas
Peuker
Meldewesen Bürgerbüro Weidenau
+++ Die Umstellung auf den Digitalen Fischereischein erfolgt zum 1. Juli 2026. Eine Antragstellung online und in einem Bürgerbüro vor Ort ist erst ab dem 3. Juli 2026 möglich. +++
Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich Inhaber eines Fischereischeins sein. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen erfolgreich abgelegt haben.
Mit der Mitte Juni erfolgten Verabschiedung des Landesfischereigesetzes durch den Landtag Nordrhein-Westfalen können Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Juli 2026 zwischen einer Antragstellung vor Ort in der örtlich zuständigen Behörde (Gemeinde oder Stadt) oder via Onlinedienst rund um die Uhr von Zuhause aus wählen.
Mit der geplanten Änderung des Landesfischereigesetzes werden Fischereischeine im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarten mit NFC-Chip und als elektronische Zertifikate auf dem Smartphone eingeführt. Alte Fischereischeindokumente müssen einmalig zur Überprüfung auf Echtheit bei Ihrer örtlich zuständigen Behörde vorgezeigt werden, bevor die neuen Fischereischeine beantragt werden können. In den nächsten Jahren werden damit mehr als 240.000 Inhaberinnen und Inhaber von Fischereischeinen mit zeitgemäßen Fischerei-Dokumenten ausgestattet.
Der neue Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt und ist nach Abführung der Fischereiabgabe wie bisher für ein oder fünf Kalenderjahre gültig. Er wird von allen Bundesländern als Fischereischein anerkannt. Neben dem Online-Antrag bleibt weiterhin der Antrag über die örtlich zuständige Behörde möglich, um einen neuen Fischereischein zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger werden zukünftig grundsätzlich die freie Wahl zwischen beiden Antragswegen haben.
Die Online-Beantragung erfolgt über das landeseigene NRW-Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw
Hierfür ist ein Login über die digitale Identitätsplattform BundID mittels eID-Funktion sowie Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich.
Wichtig ist auch: Die vor dem 1. Juli 2026 erteilten Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Spätestens dann müssen sie zur Überprüfung der Echtheit einmalig bei der örtlich zuständigen Behörde (Bürgerbüro) in den neuen Fischereischein umgetauscht werden.
Der bisherige Jugendfischereischein wird im Sinne der Entbürokratisierung abgeschafft werden: Kinder und Jugendliche zwischen zehn und einschließlich 15 Jahren können die Fischerei einfach in Begleitung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers eines Fischereischeins ausüben.
Die wichtigsten Fragen hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV NRW) in einer FAQ-Datei zusammengefasst (FAQ - Digitaler Fischereischein - siehe: Downloads)
[gültig ab 1. Juli 2026]
Fischereischein auf Lebenszeit (einmalige Gebühr bei erstmaliger Digitalisierung)
Beantragung online: 18,00 Euro
Beantragung vor Ort: 30,00 Euro
Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr (Nachweis)
Beantragung online: 14,00 Euro
Beantragung vor Ort: 22,00 Euro
Fischereigabe für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre (Nachweis)
Beantragung online: 42,00 Euro
Beantragung vor Ort: 50,00 Euro
Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)
Beantragung online: 20,00 Euro
Beantragung vor Ort: 32,00 Euro
Die Online-Beantragung erfolgt über das landeseigene NRW-Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw
Hierfür ist ein Login über die digitale Identitätsplattform BundID mittels eID-Funktion sowie Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich.
Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger und erfordert keine Terminvereinbarung.
Bei erstmaliger Beantragung eines digitalen Fischereischeins benötigen Sie folgende Unterlagen:
Das Bürgerbüro Eiserfeld ist nicht täglich besetzt.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder online einen Termin.
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de
Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 18.00 Uhr
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de
Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 18.00 Uhr
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de
Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 18.00 Uhr
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de