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Vor Einreichung des Bauantrags kann die Bauherrschaft zu einzelnen Fragen eines Bauvorhabens ein Vorbescheid gemäß § 77 BauO NRW in der zurzeit gültigen Fassung beantragen. Hierbei kann es sich um eine planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Fragestellung handelt, sie sollte jedoch in jedem Fall konkret formuliert sein.
Gebührenpflichtig nach Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen
Vor Einreichung des Bauantrags kann die Bauherrschaft zu einzelnen Fragen eines Bauvorhabens ein Vorbescheid gemäß § 77 BauO NRW in der zurzeit gültigen Fassung beantragen. Hierbei kann es sich um eine planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Fragestellung handelt, sie sollte jedoch in jedem Fall konkret formuliert sein.
Gebührenpflichtig nach Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen
Vor Einreichung des Bauantrags kann die Bauherrschaft zu einzelnen Fragen eines Bauvorhabens ein Vorbescheid gemäß § 77 BauO NRW in der zurzeit gültigen Fassung beantragen. Hierbei kann es sich um eine planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Fragestellung handelt, sie sollte jedoch in jedem Fall konkret formuliert sein.
Gebührenpflichtig nach Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen
Vor Einreichung des Bauantrags kann die Bauherrschaft zu einzelnen Fragen eines Bauvorhabens ein Vorbescheid gemäß § 77 BauO NRW in der zurzeit gültigen Fassung beantragen. Hierbei kann es sich um eine planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Fragestellung handelt, sie sollte jedoch in jedem Fall konkret formuliert sein.
Gebührenpflichtig nach Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen
Vor Einreichung des Bauantrags kann die Bauherrschaft zu einzelnen Fragen eines Bauvorhabens ein Vorbescheid gemäß § 77 BauO NRW in der zurzeit gültigen Fassung beantragen. Hierbei kann es sich um eine planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Fragestellung handelt, sie sollte jedoch in jedem Fall konkret formuliert sein.
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Rebecca
Baberg
Bauaufsicht | technische Sachbearbeitung für Eiserfeld
Henning
Haas
Bauaufsicht | technische Sachbearbeitung Siegen Mitte
Dieter
Kling
Bauaufsicht | technische Sachbearbeitung Weidenau
Jessica
Kozdras
Bauaufsicht | technische Sachbearbeitung Siegen Nord
Anja
Meyer
Bauaufsicht | technische Sachbearbeitung Gosenbach, Trupbach, Seelbach
Katrin
Meyer
Bauaufsicht | technische Sachbearbeitung Eisern, Eiserfeld Süd
Philipp
Pfister
Bauaufsicht | technische Sachbearbeitung Geisweid
Petra
Pletz
Bauaufsicht | technische Sachbearbeitung Siegen Oberstadt
Sarah
Rodius
Bauaufsicht | technische Sachbearbeitung Siegen Mitte
Jan
Willems
Bauaufsicht | technische Sachbearbeitung Kaan-Marienborn, Bürbach, Feuersbach, Breitenbach und Volnsberg
Vor Einreichung des Bauantrags kann die Bauherrschaft zu einzelnen Fragen eines Bauvorhabens ein Vorbescheid gemäß § 77 BauO NRW in der zurzeit gültigen Fassung beantragen. Hierbei kann es sich um eine planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Fragestellung handelt, sie sollte jedoch in jedem Fall konkret formuliert sein.
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