Bauordnungsbehördliche Verwaltungsverfahren

Wenn Bauvorhaben ohne die erforderliche Genehmigung errichtet, geändert oder umgenutzt werden wird ein so genanntes ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet, welches die nachträgliche Genehmigung (im günstigsten Fall) oder die Entfernung (im ungünstigsten Fall) des Bauvorhabens zum Inhalt haben kann. Im Verlauf des Verfahrens können Ordnungsverfügungen erlassen werden, die auf die Beseitigung des rechtswidrigen Zustands hinwirken.

Ordnungsverfügung, Anhörung

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