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Elke
Linpinsel
Bauaufsicht | bauordnungsrechtliche Angelegenheiten Siegen Mitte
Joana
Klör
Bauaufsicht | bauordnungsrechtliche Angelegenheiten Siegen Nord
Olivia
Janeczek
Bauaufsicht | bauordnungsrechtliche Angelegenheiten Siegen Süd
Wenn Bauvorhaben ohne die erforderliche Genehmigung errichtet, geändert oder umgenutzt werden wird ein so genanntes ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet, welches die nachträgliche Genehmigung (im günstigsten Fall) oder die Entfernung (im ungünstigsten Fall) des Bauvorhabens zum Inhalt haben kann. Im Verlauf des Verfahrens können Ordnungsverfügungen erlassen werden, die auf die Beseitigung des rechtswidrigen Zustands hinwirken.