Ausschankgenehmigung

Zum Ausschenken von Getränken bei kurzfristigen besonderen Anlässen (zum Beispiel Schützenfeste, Straßen- und Vereinsfeste) ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz erforderlich.

Die Erlaubnis sollte möglichst mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn beantragt werden.

Ein entsprechendes Formular "Antrag auf Gestattung (Ausschankgenehmigung)" erhalten Sie in unserem Formularbereich.

Aus gesetzlichen Gründen ist eine Zusendung des Formulares per E-Mail - bis zur Einführung der digitalen Signatur - wegen der fehlenden rechtsverbindlichen Unterschrift nicht zulässig.

Straßensperrungen

Sollte für die Veranstaltung eine Straßensperrung erforderlich sein, ist die Einreichung des Formulars "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Verkehrsfläche" notwendig. Dieses Formular erhalten Sie ebenfalls in unserem Formularbereich.

Bestehen Unklarheiten bei der Auswahl des Antragsformulars, stehen Ihnen die unten angegebenen Ansprechpartner/innen der Arbeitsgruppe Gewerbe für Rückfragen zur Verfügung.

Kontakt

Gewerbeangelegenheiten: Gaststätten (Postleitzahlbereich 57074, 57076, 57078 und 57080), Märkte
Verwaltungsgebäude "Treffpunkt Sicherheit"
Raum: 310
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen
Gewerbeangelegenheiten: Gaststätten (Postleitzahlbereich 57072), Gewerbeuntersagungen
Verwaltungsgebäude "Treffpunkt Sicherheit"
Raum: 310
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen