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Kerstin
Haunschild
Ausnahmegenehmigung Umweltzone, Sondernutzungen Gastronomie
Ute
Becker
Sekretariat | Genehmigung Schwertransporte, Aufhebung Sonntags- und Feiertagsfahrverbot
In begründeten Ausnahmefällen erteilt die Straßenverkehrsbehörde der Universitätsstadt Siegen Ausnahmegenehmigungen bzw. Parkerleichterungen.
Nach eingehender Prüfung können Ausnahmen von der allgemeinen Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen genehmigt werden, wie beispielsweise
Eine Parkerleichterung nach § 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung kann mit dem Online-Service "Ausnahmegenehmigung: Antrag auf Erteilung einer Parkerleichterung (Handwerker/ Soziale Dienste)" beantragt werden.