Ausnahmegenehmigungen/ Parkerleichterungen für Handwerker/ Soziale Dienste (Straßenverkehr/ öffentliche Verkehrsflächen) nach § 46 StVO

In begründeten Ausnahmefällen kann die städtische Straßenverkehrsbehörde Ausnahmegenehmigungen bzw. Parkerleichterungen nach § 46 StVO erteilen. Anträge werden nur schriftlich oder per E-Mail angenommen. 

Eine telefonische Antragstellung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an strassenverkehrsbehoerde@​siegen.de.

Nach eingehender (Einzelfall-) Prüfung können Ausnahmen von der allgemeinen Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen genehmigt werden. In der Regel für:

  • Schwerbehinderte (blauer Parkausweis),
  • schwerbehinderte Personen außerhalb der aG-Regelung (Merkzeichen "aG" für außergewöhnliche Gehbehinderung),
  • Handwerker,
  • ambulante Pflegedienste,
  • Ärzte,
  • Umzüge
  • und zur Befreiung von der Gurt- und Helmpflicht.
Schwerbehindertenparkausweis (Ausnahmegenehmigung), Handwerkerparkausweis (Ausnahmegenehmigung), Schwertransporte (Ausnahmegenehmigung), Parkerleichterungen

Kontakt

Ausnahmegenehmigungen für Bedienstete, Schwerbehinderte, Handwerker, Ärzte, Pflegeeinrichtungen und bei sonstigen Verkehrsbeschränkungen, temporäre Halteverbote, verkehrsbehördliche Anordnungen
Rathaus Geisweid
Raum: 7
Lindenplatz 7
57078 Siegen