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In begründeten Ausnahmefällen erteilt die Straßenverkehrsbehörde der Universitätsstadt Siegen Ausnahmegenehmigungen bzw. Parkerleichterungen.
Nach eingehender Prüfung können Ausnahmen von der allgemeinen Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen genehmigt werden, wie beispielsweise
Eine Parkerleichterung nach § 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung kann mit dem Online-Service "Ausnahmegenehmigung: Antrag auf Erteilung einer Parkerleichterung (Handwerker/ Soziale Dienste)" beantragt werden.
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Eine Parkerleichterung nach § 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung kann mit dem Online-Service "Ausnahmegenehmigung: Antrag auf Erteilung einer Parkerleichterung (Handwerker/ Soziale Dienste)" beantragt werden.
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Eine Parkerleichterung nach § 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung kann mit dem Online-Service "Ausnahmegenehmigung: Antrag auf Erteilung einer Parkerleichterung (Handwerker/ Soziale Dienste)" beantragt werden.
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Eine Parkerleichterung nach § 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung kann mit dem Online-Service "Ausnahmegenehmigung: Antrag auf Erteilung einer Parkerleichterung (Handwerker/ Soziale Dienste)" beantragt werden.
In begründeten Ausnahmefällen erteilt die Straßenverkehrsbehörde der Universitätsstadt Siegen Ausnahmegenehmigungen bzw. Parkerleichterungen.
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Nadine
Kreutz-Harenkamp
Ausnahmegenehmigungen für Bedienstete, Schwerbehinderte, Handwerker, Ärzte, Pflegeeinrichtungen und bei sonstigen Verkehrsbeschränkungen, temporäre Halteverbote, verkehrsbehördliche Anordnungen
Ute
Becker
Sekretariat | Genehmigung Schwertransporte, Aufhebung Sonntags- und Feiertagsfahrverbot
In begründeten Ausnahmefällen erteilt die Straßenverkehrsbehörde der Universitätsstadt Siegen Ausnahmegenehmigungen bzw. Parkerleichterungen.
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