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Katrin
Uhr
EU-Staaten, Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Selin
Akin
EU-Staaten, Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Ferdi
Schäfer-Baykal
Sonstige Staaten, Erwerbstätigkeit, Visa-Angelegenheiten, Studierende
Gerhard
Stenschke
EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Tobias
Dicke
EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Tim
Fuhrmann
Stellvertretender Abteilungsleiter | Herausgehobene Sachbearbeitung
Mahmut
Karaca
Sonstige Staaten, Erwerbstätigkeit, Visa-Angelenheiten, Studierende
Claudia
Müller
Asylangelegenheiten, unerlaubt eingereiste Personen
Vanessa
Schmidt
EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Der rechtmäßige Aufenthalt im Bundesgebiet setzt in der Regel voraus, dass Sie mit einem, dem Aufenthaltszweck, entsprechenden Visum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen.
Die mit dem Visa-Verfahren betraute Behörde ist die in Ihrem Heimatland zuständige deutsche Auslandsvertretung. Bei dieser ist der Antrag auf Erteilung eines Visums zu einem bestimmten Aufenthaltszweck zu stellen.
Die Erteilung des Visums ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und wird durch die deutsche Auslandsvertretung entschieden. In einigen Fällen wird die Ausländerbehörde an der Entscheidung beteiligt.
Wenn Sie Informationen über die Erlangung eines Visums für einen langfristigen Aufenthalt benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Auslandsvertretung.