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David
Clemens
Asylangelegenheiten, unerlaubt eingereiste Personen
Marie
Hausmann
Asylangelegenheiten, unerlaubt eingereiste Personen
Isabella
Karch
Herausgehobene Sachbearbeitung für die Sachgebiete: "EU-Staaten, Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte", "Asyl" und "Einbürgerungen"
Uwe
Rößler
Asylangelegenheiten, unerlaubt eingereiste Personen
Personen, die nach Deutschland einreisen und um Asyl bitten, befinden sich im Asylverfahren. Zuständig für die Durchführung des Asylverfahrens ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Für diesbezügliche Informationen besuchen Sie bitte die Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Während des laufenden Asylverfahrens gilt der Aufenthalt von Asylbewerbern als gestattet. Die Ausländerbehörde erteilt und verlängert die Aufenthaltsgestattung in regelmäßigen Abständen bis zum Abschluss des Asylverfahrens.
Auch während des Asylverfahrens kann einem Asylbewerber die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt werden. Sofern Sie die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung beantragen möchten, übersenden Sie bitte das entsprechende Formular "Aufenthaltsrecht: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (siehe Formularbereich) vollständig ausgefüllt von Ihrem möglichen Arbeitgeber per E-Mail an abh@siegen.de.
Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für weitere Informationen telefonisch oder in persönlichen Gesprächen gerne zur Verfügung. Für den Fall, dass Sie ein persönliches Gespräch wünschen, vereinbaren Sie bitte zuvor einen entsprechenden Termin.