Altfälle nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

Spätaussiedlerbescheinigungen gem. § 15 BVFG werden vom Bundesverwaltungsamt Köln ausgestellt. 

Zweitschriften von Vertriebenenausweisen und Spätaussiedlerbescheinigungen werden auf formlosen Antrag von hier ausgestellt, sofern sie ursprünglich von der Stadt Siegen ausgestellt wurden.