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Filiz
Maraz
Leichensachen, Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und Ortsrecht
Sollte Bürgerinnen und Bürger ein abgemeldetes/ betriebsunfähiges Fahrzeug auf einer öffentlichen Verkehrsfläche im Stadtgebiet Siegen auffallen, kann dieses der städtischen Ordnungsverwaltung per Online-Service gemeldet werden:
Online-Service "Mitteilung an das Ordnungsamt".
Hinweise zur Entsorgung eines Altfahrzeuges sind im Branchen-Telefonbuch unter "Autoverschrottung, Autoverwertung" oder "Schrotthandel" erhältlich.
Schwarzarbeit, Verstoß wegen Lärmbelästigung, herrenlose Kraftfahrzeuge, überhängende Äste und Zweige, Hecken im öffentlichen Verkehrsraum, wilde Müllablagerung oder Ratten auf öffentlichen Flächen melden
Stadt Siegen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
Telefax: 0271 404-36-1299
E-Mail: info@siegen.de
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