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Müll- bzw. Abfallbehälter können ab sofort bequem und einfach über unseren Online-Service (siehe: Formulare) an-, ab- oder umgemeldet werden.
Da die Grundstückseigentümer beziehungsweise die beauftragten Hausverwaltungen zu den Abfallgebühren veranlagt werden, können auch nur diese Abfallbehälter an-, ab- und ummelden. Mieterinnen und Mieter wenden sich bitte an deren Vermieterin/ den Vermieter bzw. deren Hausverwaltung.
Almut
Dreisbach
Verwaltung Abfallbehälter
Müll- bzw. Abfallbehälter können ab sofort bequem und einfach über unseren Online-Service (siehe: Formulare) an-, ab- oder umgemeldet werden.
Da die Grundstückseigentümer beziehungsweise die beauftragten Hausverwaltungen zu den Abfallgebühren veranlagt werden, können auch nur diese Abfallbehälter an-, ab- und ummelden. Mieterinnen und Mieter wenden sich bitte an deren Vermieterin/ den Vermieter bzw. deren Hausverwaltung.