Eheschließung

Wann und wo können wir unsere Eheschließung anmelden? Welche Kosten kommen auf uns zu? Und welche Unterlagen benötigen wir eigentlich? 

Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie im "Fragen- und Antwortenkatalog" unseres Standesamtes. 

Weitere Themen

Eine Trauung im stimmungsvollen Ambiente des Oberen Schlosses? Das Siegerlandmuseum bietet mit seinem neu eröffneten und gestalteten Spiegelsaal einen ganz besonderen Rahmen für Ihr "Ja-Wort". Die stilvolle Einrichtung und der große Rokokospiegel verleihen dem Saal einen einzigartigen Charakter. Sitzplätze für 25 Personen einschließlich Brautpaar und Trauzeuginnen bzw. Trauzeugen sowie fünf Stehplätze sind vorhanden. Im Anschluss können Sie in der Gotischen Halle mit einem Glas Sekt anstoßen und Ihre Trauung mit einem kostenlosen Rundgang durch das Museum verschönern.


Kosten

Die Kosten für den Sektempfang und den enthaltenen Einlass in das Siegerlandmuseum belaufen sich auf 200,00 Euro.


Weitere Informationen

Informationen hierzu erhalten Sie telefonisch bei der Verwaltung des Siegerlandmuseums unter 0271 404-1902 oder auf der Museumshomepage unter www.siegerlandmuseum.de.


Termine

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag nach Absprache.

Jeden 2. und 4. Freitag im Monat: 10.00 Uhr, 11.00 Uhr und 12.00 Uhr.

Jeden 1. Samstag im Monat: 10.00 Uhr, 11.00 Uhr, 12.00 Uhr und 13.00 Uhr.

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung die von einem Standesamt ausgestellt wird. Sie sagt aus, dass kein rechtliches Ehehindernis der Verlobten besteht. Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses werden verschiedene Unterlagen benötigt, damit der Standesbeamte Ihren Personenstand feststellen kann. Er prüft die Ehefähigkeit und etwaige Ehehindernisse. Zu den Ehehindernissen gehört zum Beispiel eine noch bestehende nicht aufgelöste Ehe oder eine eventuell bestehende Verwandtschaft der Verlobten.

Ehefähigkeitszeugnis für Deutsche, die im Ausland heiraten möchten

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten möchten, benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis, wenn der entsprechende Staat dieses verlangt.  Informationen hierzu erhalten Sie bei der deutschen Auslandsvertretung des Landes, in welchem Sie die Ehe schließen möchten. Ausgestellt wird das Ehefähigkeitszeugnis von dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hier im Inland hat oder zuletzt hatte.

Was müssen wir beachten, wenn wir im Ausland geheiratet haben?

Eine Nachbeurkundung ist möglich, wenn einer der Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit hat, staatenlos, heimatlos oder ausländischer Flüchtling ist. Auch muss die Ehe vor und einer ermächtigten Person geschlossen worden sein. In der Regel sollen die im Ausland ausgestellten Urkunden mit einer Apostille oder Legalisation versehen sein, die die Echtheit der Urkunde bestätigt.

Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Nachbeurkundung zu beantragen, obgleich dies für Sie einige Vorteile mit sich bringt: Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich eine Eheurkunde ausstellen zu lassen, falls Ihre ausländische Urkunde verloren geht; Sie haben dann als Nachweis über Ihre Ehe eine bundesdeutsche Urkunde.


Wer kann den Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind die Ehegatten. Sind beide bereits verstorben, können auch deren Eltern und Kinder den Antrag stellen.


Welches Standesamt ist für die Antragstellung zuständig?

Für die Anlegung eines deutschen Eheregisters ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk die antragsberechtigte Person ihren/seinen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin, Schönstedtstraße 5, 13357 Berlin, die Eheschließung.

Sollten sie sich nicht sicher sein, welches Standesamt für Sie zuständig ist, setzen sie sich mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.


Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

  • Geburtsurkunden der Ehegatten
  • Heiratsurkunde der Ehegatten
  • Für Spätaussiedler und Vertriebene: Vertriebenenausweis oder Registrierschein
  • Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsnachweis
  • Bescheinigungen über Namensänderungen
  • Sterbeurkunden, falls eine in das Eheregister einzutragende Person bereits verstorben ist
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Personalausweis oder Reisepass

Alle Urkunden, Dokumente und Bescheinigungen müssen im Original beim Standesamt vorgelegt werden. Kopien reichen nicht aus.

Alle Unterlagen in fremder Sprache müssen mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden. Diese muss im Regelfall von einem öffentlich vereidigten Übersetzer gefertigt worden sein.

Ob weitere Unterlagen vorzulegen sind, ist vom Einzelfall abhängig.