Übergeordnete Planverfahren

Übergeordnete Planungen sollen gleichwertige Lebensverhältnisse, wirtschaftliche Entwicklungsperspektiven und Umweltbedingungen schaffen. Auf Bundesebene wird durch das Raumordnungsgesetz mit Grundsätzen und Leitvorstellung die Raumordnung vorgegeben. Auf der Ebene des Landes wird wiederum durch den Landesentwicklungsplan die großräumige Entwicklung von Nordrhein-Westfalen gesteuert. 

Diese Vorgaben werden in Regionalplänen mit Zielen und Grundsätzen textlich und zeichnerisch konkretisiert. Der Regionalplan stellt somit ein räumlich konkretes Kursbuch für die Kommunen dar, also die kommunale Bauleitplanung mit dem Flächennutzungsplan und Bebauungsplänen. 

Kontakt

Stadt Siegen
Arbeitsgruppe Stadtentwicklung
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
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