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Der Bebauungsplan (B-Plan) setzt die Art und das Maß der Nutzung und Bebauung, die Bauweise, die überbaubaren Grundstücksflächen und andere Maßgaben der zulässigen Grundstücksnutzung für bestimmte räumliche Bereiche verbindlich fest. Der Rat der Stadt Siegen beschließt Bebauungspläne, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Ein Rechtsanspruch auf die Aufstellung von Bebauungsplänen besteht nicht.
Im Stadtgebiet der Stadt Siegen existieren über 200 rechtswirksame Bebauungspläne; über 80 Bebauungspläne befinden sich in Aufstellung oder sollen geändert werden. Aus dem Bebauungsplan kann zum Beispiel abgelesen werden, welche Nutzungsart, welche Bebauungsdichte oder welche Bauformen für die einzelnen Grundstücke festgesetzt sind. Meist sind über sogenannte Baulinien und Baugrenzen die überbaubaren Flächen innerhalb der Baugrundstücke beschränkt. Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen, die Festsetzungen des Planes sind für den Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Er ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Bebauungspläne werden in einem aufwändigen Verfahren mit einer mehrstufigen Bürger- und Behördenbeteiligung erlassen. Zum Bebauungsplanverfahren gehört auch die sogenannte Umweltprüfung, welche die erheblichen Auswirkungen einer Planung auf die Belange von Natur und Landschaft untersucht. Im Ergebnis der Umweltprüfung werden in den meisten Bebauungsplänen ausgewählte Maßnahmen zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt, um die zu erwartenden negativen Auswirkungen auszugleichen.
Zuständigkeitshalber wird unterschieden zwischen "altem", geltendem Planungsrecht (Bebauungspläne und andere städtebauliche Satzungen) und "neuem", noch zu schaffendem Planungsrecht.
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