Der Ausschuss schloss sich der Empfehlung der Verwaltung an, die Wahl des Bürgermeisters und seiner Vertretungen am 14. September wie auch die Stichwahl zwei Wochen später für gültig zu erklären. Das letzte Wort hat der Rat der Stadt Siegen in einer Sondersitzung zur Feststellung der Gültigkeit zur Kommunalwahl am Mittwoch, 19. November 2025.
Seit der Stichwahl sind sieben formgerechte Einwendungen eingegangen, teilt die Arbeitsgruppe Wahlen in einer umfangreichen Vorlage mit. Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt, die Einsprüche zurückzuweisen. Insgesamt wurden sieben Einsprüche formgerecht erhoben. Weitere 29 Einspruchs- und Beschwerdeschreiben sind per E-Mail eingegangen. Unter anderem 14 E-Mail-Schreiben gingen von Personen ein, die die Briefwahlunterlagen nicht bzw. nicht rechtzeitig vor der Wahl erhalten haben.
Für sämtliche Einsprüche, die ausschließlich per E-Mail eingegangen sind, gilt, dass diese bereits unzulässig sind (sie genügen nicht der Erfordernis der Schriftform). Dies schreibt die Verwaltung zu den nicht formgerecht bzw. formlos eingegangenen Einspruchsschreiben. Die sieben formgerecht eingereichten Einsprüche seien zwar formal zulässig, aber im rechtlichen Sinn unbegründet.