Wie die Grünflächenabteilung mitteilt, beginnen gleichzeitig auch die Mäharbeiten auf den Friedhöfen. Bis zum 15. Oktober 2025 ist daher das Aufstellen von losem Grabschmuck - wie etwa Pflanzschalen oder Vasen - auf den Grabplatten der Urnenrasengräber nicht gestattet. Das Aufstellen von figürlichem Grabschmuck und kleineren Gegenständen auf Rasengräbern ist ohnehin nicht zulässig, da dadurch die laufenden Pflegearbeiten erschwert werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grünflächenabteilung und der beauftragten Pflegefirmen sind daher angehalten, losen Grabschmuck vor den Mäharbeiten zu entfernen.
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