Projektförderung
Wer mit seinem Vorhaben zur Diversität und zur Qualität des kulturellen Angebots im Stadtgebiet von Siegen beiträgt, kann noch bis zum 31. März 2025 einen Antrag auf Projektförderung stellen. Im vergangenen Jahr haben die Projektförderung unter anderem erhalten die Gruppe 3/55 e.V., der Kulturfunk e.V., Beautiful Noise Siegen e.V., Bach-Chor Siegen, Slam Kultur, Drama statt Siegen e.V. Die Projektförderung wird jährlich einmal gewährt für Vorhaben, die im Zeitraum vom 1. April bis zum 31. März des Folgejahres umgesetzt werden. Die Akteure müssen einen monetären Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der Ausgaben nachweisen. Die Stadt Siegen übernimmt im Rahmen der verfügbaren Mittel maximal 3.500 Euro.
Sofern die verfügbaren Mittel der Projektförderung mangels vorliegender Anträge nicht ausgeschöpft sind, wird eine zweite Antragsrunde mit Stichtag 30. Juni des Jahres durchgeführt. Welche Unterlagen für die Beantragung der Zuschüsse benötigt werden, kann direkt aus der Förderrichtlinie entnommen werden.
Institutionelle Förderung
Ein Antrag auf institutionelle Förderung kann noch bis Mittwoch, 30. April 2025, gestellt werden. Dabei haben nicht nur bestehende Zuschussempfängerinnen und -empfänger die Möglichkeit, sich zu bewerben. Auch neue Antragstellerinnen und Antragsteller können in die kommunale Kulturförderung aufgenommen werden.
Institutionelle Förderung erhält, wer mit der Betätigung als Verein bzw. Institution nachhaltig zum Aufbau und zur Festigung des kulturellen Angebots im Stadtgebiet von Siegen beiträgt. Bei der institutionellen Förderung werden zukünftig 20 Prozent der zweckgebundenen Fixkosten bezuschusst. Unter die Fixkosten fallen Ausgaben für hauptamtliches Personal, Miet- und Bewirtschaftungskosten, Honorare für beispielsweise Dirigentinnen und Dirigenten, Chorleitung, etc., Materialkosten (zum Beispiel Noten, Instrumente, etc.), Weiterbildung, Bürokosten, Versicherungen und Mitgliedsbeiträge. Die Zuschüsse der institutionellen Förderung werden auf drei Jahre gewährt, um die Planungssicherheit der Kulturinstitutionen zu erhöhen. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Spielmannszüge und Musikgruppen erhalten zukünftig einen Festbetrag von 235,00 Euro und für jedes Mitglied ab 25 Jahren zukünftig 7,50 Euro und unter 25 Jahren 15,00 Euro. Welche Unterlagen für die Beantragung der Zuschüsse benötigt werden, kann direkt aus der Förderrichtlinie entnommen werden.
KulturSiegen lädt alle Kulturtreibenden aus dem Siegener Stadtgebiet ein zu prüfen, ob die Förderangebote für sie in Betracht kommen.
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