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Julian
Ebert
Gemarkungen Breitenbach, Bürbach, Feuersbach, Siegen (östlich HTS), Volnsberg: Grundstücksverkehr, Rechte Dritter einschl. Baulasten an städtischen Grundstücken, Anpachtungen
Marcus
Eschemann
Arbeitsgruppenleiter | Nutzungskonzeption unbebauter Grundstücke
Marlene
Bückert
Grundsteuerreform betreffend Grundstücke im Eigentum der Stadt Siegen
Ulrike
Meyer
Grundbesitzabgaben für städtische Grundstücke, Angelberechtigungsscheine Obernau- und Breitenbachtalsperre
Svenja
Oberländer
Erbbaurechte; Gemarkungen Eiserfeld, Kaan-Marienborn, Grundstücksverkehr, Rechte Dritter einschl. Baulasten an städtischen Grundstücken, Anpachtungen, Vermarktung bebauter und unbebauter städtischer Grundstücke
Alexandra
Otterbach
Verpachtungen städtischer Grundstücke
Axel
Roth
Vermarktung bebauter und unbebauter städtischer Grundstücke, Gemarkungen Gosenbach, Langenholdinghausen, Niedersetzen, Oberschelden, Obersetzen, Seelbach, Siegen (westlich HTS), Trupbach: Grundstücksverkehr, Rechte Dritter einschließlich Baulasten an städtischen Grundstücken, Anpachtungen
Hjördis
Saßmannshausen
Gemarkung Weidenau, Geisweid, Birlenbach, Sohlbach: Grundstücksverkehr, Rechte Dritter einschließlich Baulasten an städtischen Grundstücken, Anpachtungen
Sarah
Schneidereit
Verpachtung städtischer Grundstücke
Marlene
Krippendorf
Abteilungsleiterin
Thomas
Daschke
Stellvertretender Leiter Abteilung Stadtentwicklung, Stadtplanung und Liegenschaften | Arbeitsgruppenleiter Stadtentwicklung
Gabriele
Jung
Geschäftszimmer
Stefanie
Freudenberg
Geschäftszimmer
Die Stadt Siegen gestattet (privaten) Dritten die vorübergehende Inanspruchnahme von städtischen Grundstücken z.B. während Baumaßnahmen oder für Lagerzwecke.
Zu diesem Zweck werden Vereinbarungen zur vorübergehenden Inanspruchnahme gegen ein Nutzungsentgelt sowie üblicherweise gegen eine zu hinterlegende Kaution getroffen, wobei Letztgenannte nach einwandfreier Rückgabe der Fläche erstattet wird.