Vorübergehende Inanspruchnahme städtischer Grundstücke

Die Stadt Siegen gestattet (privaten) Dritten die vorübergehende Inanspruchnahme von städtischen Grundstücken z.B. während Baumaßnahmen oder für Lagerzwecke.

Zu diesem Zweck werden Vereinbarungen zur vorübergehenden Inanspruchnahme gegen ein Nutzungsentgelt sowie üblicherweise gegen eine zu hinterlegende Kaution getroffen, wobei Letztgenannte nach einwandfreier Rückgabe der Fläche erstattet wird.