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Simone
Bohland
Verfahrenslotsin gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII)
Junge Menschen im Alter von 0 bis 27 Jahren, bei denen wegen einer (drohenden) Behinderung Leistungen der Eingliederungshilfe in Betracht kommen, sowie deren Eltern, Personensorge- und Erziehungsberechtigte, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch einen Verfahrenslotsen.
Verfahrenslotsen geben Hilfestellung, damit sich junge Menschen und ihre Familien in den Systemen der Eingliederungshilfe und Jugendhilfe zurechtfinden. Sie informieren dabei über Rechte und Ansprüche und zeigen, wie diese geltend gemacht werden können. Die Unterstützung betrifft sowohl den Prozess der Antragsstellung als auch die laufenden Hilfeverfahren.
Die Beratung richtet sich an junge Menschen, die im Stadtgebiet Siegen wohnen, und erfolgt unabhängig, kostenlos und vertraulich.
Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus dem 8. Sozialgesetzbuch "Kinder- und Jugendhilfe" (§ 10b SGB VIII)
Stadt Siegen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
Telefax: 0271 404-36-1299
E-Mail: info@siegen.de
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