Vaterschaftsanerkennung

Wenn Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, ist der Vater rechtlich gesehen erst dann Vater im Sinne des Gesetzes, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat und die Mutter dem zustimmt.

Die Vaterschaftsanerkennung ist eine freiwillige Erklärung, mit der der Vater bestätigt, dass er der Vater des Kindes ist. Diese Erklärung muss öffentlich beurkundet werden. Die Vaterschaft kann beim Jugendamt, beim Standesamt oder bei einem Notar/ einer Notarin beurkundet werden.

Die Vaterschaftsanerkennung ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.

Für eine Beurkundung ist eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung erforderlich.

Bitte setzen Sie sich dafür telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung oder nutzen Sie unseren Online-Service zur Einreichung von Unterlagen zur Vorbereitung des Termins.

Nowendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile
  • Geburtsurkunde oder Geburtsanzeige des Krankenhauses des Kindes (sofern bereits geboren)
  • Mutterpass (wenn die Beurkundung vor Geburt des Kindes erfolgt)
  • Dolmetscher, falls eine Verständigung auf Deutsch nicht möglich ist

Gebühren

  • Die Beurkundung beim Jugendamt ist kostenfrei.

Vorsprache

  • Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und die Beurkundung der Zustimmungserklärung der Mutter können in einem gemeinsamen Termin erfolgen. Auf Wunsch können aber auch getrennte Beurkundungstermine vereinbart werden.
  • Wenn gewünscht, kann in dem Termin auch das gemeinsame Sorgerecht beurkundet werden.

Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen sind gebührenfrei.

  • Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile
  • Geburtsurkunde oder Geburtsanzeige des Krankenhauses des Kindes (sofern bereits geboren)
  • Mutterpass (wenn die Beurkundung vor Geburt des Kindes erfolgt)
  • Dolmetscher, falls eine Verständigung auf Deutsch nicht möglich ist

Kontakt

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