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Wenn Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, ist der Vater rechtlich gesehen erst dann Vater im Sinne des Gesetzes, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat und die Mutter dem zustimmt.
Die Vaterschaftsanerkennung ist eine freiwillige Erklärung, mit der der Vater bestätigt, dass er der Vater des Kindes ist. Diese Erklärung muss öffentlich beurkundet werden. Die Vaterschaft kann beim Jugendamt, beim Standesamt oder bei einem Notar/ einer Notarin beurkundet werden.
Die Vaterschaftsanerkennung ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
Für eine Beurkundung ist eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung erforderlich.
Bitte setzen Sie sich dafür telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung oder nutzen Sie unseren Online-Service zur Einreichung von Unterlagen zur Vorbereitung des Termins.
Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen sind gebührenfrei.
Ozrenka
Djordjic
Beistandschaften [Buchstaben: D, G, L, R, V, Z]
Sylvia
Marx
Allgemeine Verwaltung
Lea
Mengel
Beistandschaften [Buchstaben: B, M, O, Sch, St, W, Y]
Nadine
Reuter
Beistandschaften [Buchstaben:A, H, I, J, N, P, S (ohne Sch & St), T, U]
Vanessa
Stemmermann
Beistandschaften [Buchstaben: C, E, F, K, Q, X]
Wenn Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, ist der Vater rechtlich gesehen erst dann Vater im Sinne des Gesetzes, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat und die Mutter dem zustimmt.
Die Vaterschaftsanerkennung ist eine freiwillige Erklärung, mit der der Vater bestätigt, dass er der Vater des Kindes ist. Diese Erklärung muss öffentlich beurkundet werden. Die Vaterschaft kann beim Jugendamt, beim Standesamt oder bei einem Notar/ einer Notarin beurkundet werden.
Die Vaterschaftsanerkennung ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
Für eine Beurkundung ist eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung erforderlich.
Bitte setzen Sie sich dafür telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung oder nutzen Sie unseren Online-Service zur Einreichung von Unterlagen zur Vorbereitung des Termins.
Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen sind gebührenfrei.