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Wenn Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, ist der Vater rechtlich gesehen erst dann Vater im Sinne des Gesetzes, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat und die Mutter dem zustimmt.
Die Vaterschaftsanerkennung ist eine freiwillige Erklärung, mit der der Vater bestätigt, dass er der Vater des Kindes ist. Diese Erklärung muss öffentlich beurkundet werden. Die Vaterschaft kann beim Jugendamt, beim Standesamt oder bei einem Notar/ einer Notarin beurkundet werden.
Die Vaterschaftsanerkennung ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
Für eine Beurkundung ist eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung erforderlich.
Bitte setzen Sie sich dafür telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung oder nutzen Sie unseren Online-Service zur Einreichung von Unterlagen zur Vorbereitung des Termins.
Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen sind gebührenfrei.
Maite
Cordero Sanchez
Beistandschaften [Buchstaben: C, E, F, K, Q, X]
Allgemeine Sprechzeiten/ Öffnungszeiten
Montag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Freitext
Viele Verwaltungsbereiche haben individuelle Öffnungszeiten oder bieten Terminvereinbarungen an. Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Besondere Sprechzeiten« über die jeweiligen Servicezeiten der Dienststelle, die Sie erreichen möchten.
Ozrenka
Djordjic
Beistandschaften [Buchstaben: D, G, L, R, V, Z]
Lea
Mengel
Beistandschaften [Buchstaben: B, M, O, Sch, St, W, Y]
Nadine
Reuter
Beistandschaften [Buchstaben: A, H, I, J, N, P, S - ohne Sch & St -, T, U]
Wenn Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, ist der Vater rechtlich gesehen erst dann Vater im Sinne des Gesetzes, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat und die Mutter dem zustimmt.
Die Vaterschaftsanerkennung ist eine freiwillige Erklärung, mit der der Vater bestätigt, dass er der Vater des Kindes ist. Diese Erklärung muss öffentlich beurkundet werden. Die Vaterschaft kann beim Jugendamt, beim Standesamt oder bei einem Notar/ einer Notarin beurkundet werden.
Die Vaterschaftsanerkennung ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
Für eine Beurkundung ist eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung erforderlich.
Bitte setzen Sie sich dafür telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung oder nutzen Sie unseren Online-Service zur Einreichung von Unterlagen zur Vorbereitung des Termins.
Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen sind gebührenfrei.
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08.30 bis 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Freitag: | 08.30 bis 12.00 Uhr |
Viele Verwaltungsbereiche haben individuelle Öffnungszeiten oder bieten Terminvereinbarungen an. Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Besondere Sprechzeiten« über die jeweiligen Servicezeiten der Dienststelle, die Sie erreichen möchten.