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Isabella
Klempau
Arbeitsgruppenleiterin
Kindertageseinrichtungen haben sich schon seit Jahren mit der Thematik auseinandergesetzt und sich auf den Weg gemacht, sprachliche Förderung im Vorschulbereich zu optimieren. Viele Grundschulen begleiteten diesen Prozess kritisch. Seit 2007 sind die Grundschulen nun auch per Schulgesetz (§ 36, Absatz 2) verpflichtet, gemeinsam mit den Kindertageseinrichtungen die "Sprachstandsfeststellung Delfin 4" der Kinder zwei Jahre vor der Einschulung durchzuführen.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre machten immer wieder deutlich, dass eine hohe Transparenz der Sprachförderung im vorschulischen Bereich einer qualitativen Weiterentwicklung dienlich sein könnte. Eine hohe Transparenz ermöglicht den beteiligten Eltern und später auch den Grundschulen den Prozess der sprachlichen Entwicklung besser und nachhaltiger zu unterstützen.
Das Jugendamt der Stadt Siegen [Schwerpunkt Sprache und interkulturelle Bildung (SiB)" - vormals 'Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA Siegen)] entwickelte deshalb Empfehlungen und ein Verfahren zur Qualitätssicherung von Sprachfördermaßnahmen für sowohl einsprachig als auch mehrsprachig aufwachsende Kinder. Empfehlungen und Verfahren richten sich grundsätzlich an alle Siegener Kindertageseinrichtungen.
Verwenden Sie als Hilfe die den Empfehlungen zugeordneten Indikatoren, welche Sie ebenfalls in unserem Formularservice finden.
Stadt Siegen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
Telefax: 0271 404-36-1299
E-Mail: info@siegen.de
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