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Leichensachen, Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und Ortsrecht
Äste, Zweige sowie Hecken die in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, können den Gehweg und die Fahrbahn ihn Ihrer Nutzung beeinträchtigen und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen.
Gemäß § 6 Absatz 1 der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Siegen über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung müssen Äste und Zweige grundsätzlich über Gehwegen 2,5 Meter und über Fahrbahnen mindestens 5 Meter vom Erdboden entfernt sein.
Bei Fragen stehen die unten angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der städtischen Ordnungsverwaltung zur Verfügung.
Überhängende Äste, Zweige oder Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, können per Online-Service der städtischen Ordnungsverwaltung gemeldet werden (siehe Formular-Bereich)
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Universitätsstadt Siegen
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 32.010]
Schwarzarbeit, Verstoß wegen Lärmbelästigung, herrenlose Kraftfahrzeuge, überhängende Äste und Zweige, Hecken im öffentlichen Verkehrsraum, wilde Müllablagerung oder Ratten auf öffentlichen Flächen melden
Stadt Siegen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
Telefax: 0271 404-36-1299
E-Mail: info@siegen.de
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