Lärmminderungsplan

Lärm und Gesundheit

Lärm macht krank. Er kann im Körper Stressreaktionen auslösen, das Nerven- und Hormonsystem aktivieren und zu Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. Herzinfarkt) sowie psychischen Problemen wie Stress oder Depressionen führen. Bereits geringe Lautstärken beeinträchtigen die Konzentration, während anhaltender Lärm ab etwa 60 dB die Ausschüttung von Stresshormonen fördert.

Gesetzliche Verankerung der Lärmminderungsplanung

Umgebungslärm wird in der EU-Umgebungslärmrichtlinie als "unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden" definiert. Dazu zählen insbesondere "Geräusche aus dem Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie von industriellen Anlagen".

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) hat die Europäische Kommission einen einheitlichen europäischen Rahmen unter dem Oberbegriff "Lärmminderungsplanung" für die Lärmkartierung, die Information der Öffentlichkeit und die Erstellung von Aktionsplänen geschaffen. Ziel ist der Schutz der Gesundheit, die Steigerung der Lebensqualität in Städten sowie der Erhalt ruhiger Gebiete.

In Deutschland ist die Richtlinie im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verankert. § 47c BImSchG verpflichtet zur Lärmkartierung, § 47d BImSchG zur Erarbeitung von Lärmaktionsplänen. Die Öffentlichkeit wird hierbei beteiligt und der Rat der Stadt Siegen beschließt den Lärmaktionsplan abschließend.

Lärmkartierung und Lärmaktionsplan

Die erste Lärmkartierung erfolgte 2007, der erste Lärmaktionsplan (Stufe 1) wurde 2008 erstellt. Seitdem wird die Lärmminderungsplanung alle fünf Jahre fortgeschrieben: Stufe 1 bis 2008, Stufe 2 bis 2013, Stufe 3 bis 2018 und Stufe 4 bis 2024. 

Die Stufe 4 der Lärmaktionsplanung wurde am 29. Mai 2024 vom Rat der Stadt Siegen beschlossen und kann im Download-Bereich eingesehen werden. Die Lärmkartierung für die Stadt Siegen wird durch die Landesbehörde LANUK durchgeführt. Die Lärmkartierung der Stufe 5 wird bis voraussichtlich 2027 abgeschlossen sein.

Maßnahmen gegen Lärm

Die Vorbeugung und der Schutz vor Lärm sind zentrale Aufgaben der Stadtentwicklungs- und Verkehrsplanung in Zusammenarbeit mit der Abteilung Umwelt und Klima. Zur Reduzierung von Verkehrslärm stehen verschiedenen Maßnahmen zur Verfügung, darunter:

  • Baulicher Lärmschutz (z.B. Lärmschutzwände und -fenster)
  • Verkehrsberuhigung und Geschwindigkeitsbegrenzungen (z.B. Tempo-30-Zonen)
  • Lärmarme Straßenbeläge
  • Verlagerung von Verkehrsströmen

Für den Lärm an Hauptschienenwegen ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig, welches hierfür die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung durchführt. Durch das Stadtgebiet Siegen verlaufen die Siegstrecke (Siegen-Köln), die Ruhr-Sieg-Strecke (Siegen-Hagen) sowie die Dillstrecke (Siegen-Gießen).

Lärmaktionsplan

Kontakt

Rathaus Geisweid
Raum: 607
Lindenplatz 7
57078 Siegen