Grundstücksteilung

Die Teilung eines bebauten Grundstücks bedarf gemäß § 7 BauO NRW der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. Dazu stellt ein von Ihnen beauftragter Vermessungsingenieur einen Teilungsantrag. Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob bauordnungsrechtliche Belange berührt sind, entscheidet ob Baulasten notwendig sind und erteilt bei Unbedenklichkeit die Genehmigung zur Grundstücksteilung.

Gebührenpflichtig nach Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen.

Je neu gebildetem bebautem Grundstück zwischen 50,00 bis 250,00 Euro.

Antragsformular auf Grundstücksteilung, zeichnerische Anlagen.

Kontakt

Baulasten, Grundstücksteilungen
Rathaus Geisweid
Raum: 218
Lindenplatz 7
57078 Siegen