Grabmale und Einfassungen

Provisorische Grabmale und Einfassungen aus Holz sind nicht zustimmungspflichtig, jedoch nur vorübergehend zugelassen. Sie müssen nach Ablauf von 12 Monaten nach der Beisetzung entfernt werden (§ 21 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Siegen).

Jede weitere Errichtung von Grabmalen und Grabeinfassungen ist genehmigungspflichtig!

In unserem Formularbereich bieten wir Ihnen den "Grabmal/Grabeineinfassung: Genehmigungsantrag" als interaktiv ausfüllbares Dokument an.

Der Genehmigungsantrag ist mit der Unterschrift der Antragstellerin/ des Antragstellers und der Nutzungsberechtigen/ des Nutzungsberechtigten in zweifacher Ausfertigung bei der Friedhofsverwaltung einzureichen.

Für die Bearbeitung des Antrages, die Überprüfung des Grabmales nach der Aufstellung, die vorgeschriebene jährliche Standsicherheitsprüfung und für das Abräumen des Grabmales nach Ablauf der Nutzungszeit wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Friedhofssatzung
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 67.010]

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Siegen (Friedhofsgebührensatzung)
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 67.011]