Grabmale und Einfassungen

Provisorische Grabmale und Einfassungen aus Holz sind nicht zustimmungspflichtig, jedoch nur vorübergehend zugelassen. Sie müssen nach Ablauf von 12 Monaten nach der Beisetzung entfernt werden (§ 21 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Siegen).

Jede weitere Errichtung von Grabmalen und Grabeinfassungen ist genehmigungspflichtig!

In unserem Formularbereich bieten wir Ihnen den "Grabmal/Grabeineinfassung: Genehmigungsantrag" als interaktiv ausfüllbares Dokument an.

Der Antrag ist mit Unterschrift des/der Antragstellers/Antragstellerin, des/der Nutzungsberechtigen und in zweifacher Ausfertigung bei der Friedhofsverwaltung einzureichen.

Das Formular liegt ebenfalls bei den Steinmetz-Betrieben aus.

Für die Bearbeitung des Antrages, die Überprüfung des Grabmales nach der Aufstellung, die vorgeschriebene jährliche Standsicherheitsprüfung und für das Abräumen des Grabmales nach Ablauf der Nutzungszeit wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Die Genehmigung einer Grabeinfassung ist gebührenfrei.

Friedhofssatzung
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 67.010]

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Siegen (Friedhofsgebührensatzung)
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 67.011]