Eigenjagdbezirke (städtische)

Die Stadt Siegen verpachtet eigene Forstflächen in zusammenhängender Größe von mindestens 75 Hektar als Eigenjagdbezirk an jagdausübungsberechtigte Personen. Die Stadt ist beteiligt an Jagdgenossenschaften, die die gemeinsamen bejagbaren Flächen als gemeinschaftlichen Jagdbezirk verpachten.

Hinweis

Für Fragen der Jagdausübungsberechtigung ist die Untere Jagdbehörde des  Kreises Siegen-Wittgenstein zuständig.

Kontakt

Arbeitsgruppenleiter | Stadtförster
Verwaltungsgebäude "Fludersbach 56"
Raum: 203
Fludersbach 56
57074 Siegen