Drohnen (Einsatz/Betrieb)

Bei Drohnen handelt es sich um ein Luftfahrzeug - es gilt das Luftfahrtrecht.

Grundsätzlich ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS) in der offenen Kategorie im urbanen Bereich bei EU-zertifizierten Drohnen bis 3,99 kg Startmasse genehmigungsfrei. Im Außenbereich, das heißt bei mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Erholungs-, Industrie- und Gewerbegebieten, gilt dies generell bis zu einer Startmasse von 24,99 kg. Beim Flugbetrieb müssen die allgemeine Bedingungen [Vorgaben des Artikels 4 der DVO (EU) 2019/947 sowie Registrierung, Kennzeichnung und Versicherung der Drohne, ausreichende Kompetenz in Abhängigkeit vom Gewicht der Drohne] erfüllt sein. Ferner muss ein Drohnenpilot mindestens 16 Jahre alt sein.

Registrierungspflicht

Die Registrierungspflicht gilt, wenn

  • die maximale Startmasse der Drohne 250 g oder mehr beträgt oder
  • die Drohne (unabhängig vom Startgewicht) mit einem Sensor ausgerüstet ist, der personenbezogene Daten erfassen kann (beispielsweise einer Kamera) und die Drohne kein Spielzeug gemäß der europäischen Richtlinie 2009/48/EG ist.

Registrierung

Die UAS-Registrierung sowie Informationen zur Registrierung kann beim Luftfahrt-Bundesamt erfolgen:

Luftfahrt-Bundesamt: UAS-Betreiberregistrierung.

Anzeigepflicht

Für private Drohnenflüge gibt es im Stadtgebiet Siegen keine Anzeigepflicht, wird jedoch seitens der städtischen Ordnungsbehörde empfohlen.

Durch die Anzeige bei der örtlichen Ordnungsbehörde können Drohnenflüge dokumentiert und nachvollzogen werden. Darüber hinaus werden seitens der Ordnungsbehörde nach Eingang der Anzeige des Drohnenfluges weitere Sicherheitspartner (unter anderem Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein und die ADAC-Luftrettung) über den geplanten Drohnenflug informiert.  

Ihren geplanten Drohnenflug können Sie bei der Ordnungsbehörde per 

E-Mail an ordnungsamt@​siegen.de  

anzeigen. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail den Tag, Ort und Dauer des Fluges an. Bitte fügen Sie der E-Mail ebenfalls einen Versicherungsnachweis sowie die Registriernummer für die Drohne bei.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Drohnenpilot (Drohnensteuernder/ Fernpilot) die Verantwortung für die Sicherheit während des Fluges Ihrer Drohne tragen.

Geografische Gebiete (Benutzung des Luftraums)

Notwendige Genehmigung/ Erlaubnisse für beispielsweise Überfluge von Privatgrundstücken oder Flüge in geografischen Lagen sind durch den Drohnenpiloten eigenverantwortlich einzuholen. Ein entsprechendes Map Tool kann auf der Plattform “dipul - Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt” des Bundesministerium für Verkehr abgerufen werden:

Bundesministerium für Verkehr: dipul - Digitale Plattform Unbemannte Luftfahr (Geografische Gebiete) 

Weitere Informationen 

Bezirksregierung Münster: Drohnen - Unbemannte Luftfahrzeugsysteme 

Unbemannte Fluggeräte/Luftfahrzeugsysteme
UAS
Drohnenflüge

Kontakt

Leichensachen, Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und Ortsrecht
Verwaltungsgebäude "Treffpunkt Sicherheit"
Raum: 304
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen
Leichensachen, Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und Ortsrecht
Verwaltungsgebäude "Treffpunkt Sicherheit"
Raum: 304
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen