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Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.
§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)
Kostenlos
Maite
Cordero-Sanchez
Beistandschaften [Buchstaben: C, E, F, K, Q, X]
Allgemeine Sprechzeiten/ Öffnungszeiten
Montag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Freitext
Viele Verwaltungsbereiche haben individuelle Öffnungszeiten oder bieten Terminvereinbarungen an. Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Besondere Sprechzeiten« über die jeweiligen Servicezeiten der Dienststelle, die Sie erreichen möchten.
Nadine
Reuter
Beistandschaften [Buchstaben: A, H, I, J, N, P, S - ohne Sch & St -, T, U]
Lea
Mengel
Beistandschaften [Buchstaben: B, M, O, Sch, St, W, Y]
Ozrenka
Djordjic
Beistandschaften [Buchstaben: D, G, L, R, V, Z]
Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.
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§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08.30 bis 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Freitag: | 08.30 bis 12.00 Uhr |
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