Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern (Negativbescheinigung)

Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

  • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
  • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
  • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.

Kostenlos

  • Sorgebescheinigung: Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern - Negativbescheinigung
    Nutzen Sie dafür bitte den unter ‘Formulare’ befindlichen Online-Service. Wenn Ihnen eine Antragstellung online nicht möglich ist, können Sie uns auch einen formlosen Antrag zusenden.
  • Geburtsurkunde des Kindes in Kopie
  • Nachweis der Vaterschaft in Kopie
    Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft oder Gerichtsbeschluss über die Vaterschaftsfeststellung

§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

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Bitte beachten Sie:

Viele Verwaltungsbereiche haben individuelle Öffnungszeiten oder bieten Terminvereinbarungen an. Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Besondere Sprechzeiten« über die jeweiligen Servicezeiten der Dienststelle, die Sie erreichen möchten.

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