Beratung bei der Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung [Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe]

Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt sind, haben Anspruch auf Beratung durch eine Fachkraft (Insofa), wenn sie Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen haben.

Wenn Sie sich im Zusammenhang mit Ihrer Berufstätigkeit Sorgen um das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen machen und die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte telefonisch an die 

Koordinationsstelle Kinderschutz im Familienbüro unter 0271 404 2234

Dort wird der Kontakt zu einer ‘InsoFa’ hergestellt.

Kontakt

Netzwerkkoordination Kinderschutz
Verwaltungsgebäude "Weidenauer Straße 158 und 160"
Weidenauer Straße 160
57076 Siegen (Weidenau)