Befahren von Friedhöfen

Friedhöfe sind ein Ort der Ruhe und des Friedens. Motorgetriebene Fahrzeuge jeglicher Art sollen deshalb auf Friedhöfen die Ausnahme bleiben. Um gehbehinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern den Besuch ihrer verstorbenen Angehörigen zu ermöglichen, können Fahrgenehmigungen bei den unten genannten Ansprechpartnerinnen und -partnern der Friedhofsverwaltung ausgestellt werden.
Voraussetzung hierfür ist allerdings ein Schwerbehindertenausweis (mit G-Vermerk) oder ein ärztliches Attest, aus dem die Gehbehinderung hervorgeht.

Das Befahren von Friedhöfen ist zu folgenden Zeiten möglich:

montags bis donnerstags: 7.00 Uhr bis 15.15 Uhr

freitags: 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr.

Eine Viertelstunde später, also um 15.30 Uhr bzw. freitags um 12.45 Uhr werden die Friedhofstore abgeschlossen! Die Fußgängertore bleiben geöffnet.

Während Trauerfeiern und Bestattungen ist das Befahren der Friedhöfe nicht erlaubt.

Friedhofssatzung
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 67.010]

Satzung für den Friedhofswald der Stadt Siegen
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 67.012]

Kontakt

Beerdigungsannahme und -terminvergabe | Bestattungsangelegenheiten | Grabeinebnungen
Verwaltungsgebäude "Fludersbach 56"
Raum: 103
Fludersbach 56
57074 Siegen