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Martina
Schmallenbach
Beerdigungsannahme und -terminvergabe | Bestattungsangelegenheiten | Grabeinebnungen
Beerdigungstermine werden von der Friedhofsverwaltung, in Absprache mit den Beerdigungsinstituten, festgelegt. Nach dem Trauergespräch mit den Angehörigen setzen sich die Beerdigungsinstitute unmittelbar mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung, um die Wünsche der Angehörigen zur Grabbereitung und den Beerdigungstermin abzusprechen.
Montag bis Donnerstag
09.30 Uhr, 11.00 Uhr, 12.30 Uhr und 14.00 Uhr
Freitag
09.00 Uhr, 10.30 Uhr und 12.00 Uhr
Montag bis Freitag
09.00 bis 16.00 Uhr
Samstag (jeden 1. Samstag im Monat)
10.00 bis 14.00 Uhr
Gemäß Gebührentarif der "Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Siegen - Friedhofsgebührensatzung" sowie der "Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofswaldes Siegen".
Friedhofssatzung
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 67.010]
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Siegen (Friedhofsgebührensatzung)
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 67.011]
Satzung für den Friedhofswald der Stadt Siegen
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 67.012]
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofswaldes Siegen
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 67.013]
Stadt Siegen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
Telefax: 0271 404-36-1299
E-Mail: info@siegen.de
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