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Das Bauaktenarchiv bietet Ihnen die Möglichkeit, in die abgeschlossenen archivierten Bauakten ihres Grundstücks einzusehen.
Die Akteneinsicht wird Ihnen als Eigentümer des betreffenden Grundstücks gewährt. Hierzu müssen Sie sich entsprechend ausweisen.
Sie können als Eigentümer auch eine andere Person bevollmächtigen. In diesem Fall müssen Sie eine schriftliche Ermächtigung an diese Person erteilen.
Die Bereitstellung der Akten sowie die Abgabe der Dokumente in Kopie sind gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Siegen.
Zur Einsicht in das Bauaktenarchiv wird ein schriftlicher Antrag auf Akteneinsicht benötigt. Eine Antragsmöglichkeit auf Bereitstellung von Bauakten/ Statikakten finden Sie nachstehend als Online-Service:
Online-Service "Bauakten/ Statikakten: Antrag auf Bereitstellung".
Nachdem die Akten selektiert wurden, erhalten Sie eine Benachrichtigung. Sie haben die Möglichkeit nach Terminvergabe zu den Öffnungszeiten des Bauaktenarchivs (Montag bis Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr) Einsicht in die Akte zu nehmen und können sich Kopien anfertigen lassen (oder die Dokumente fotografieren).
Wenn Sie einen Antrag auf Bereitstellung von Akten gestellt haben, werden die Akten für die Dauer von 4 Wochen nach Benachrichtigung zur Einsicht bereitgestellt. Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraums keine Einsicht nehmen, fallen unabhängig hiervon die Gebühren für die Bereitstellung an.
Bitte nutzen Sie daher den Bereitstellungszeitraum zur Vereinbarung eines Termins.
Wenn keine Akte vorhanden ist, werden keine Gebühren berechnet.
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Siegen mit Gebührentarif [Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 20.010]
Die Höhe der Gebühren errechnet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Siegen; diese können Sie in unserem Formularbereich einsehen.
Margit
Hardenack
Geschäftszimmer, Bauaktenarchiv (Auskunft)
Mirja
Korte
Geschäftszimmer, Bauaktenarchiv (Auskunft)
Das Bauaktenarchiv bietet Ihnen die Möglichkeit, in die abgeschlossenen archivierten Bauakten ihres Grundstücks einzusehen.
Die Akteneinsicht wird Ihnen als Eigentümer des betreffenden Grundstücks gewährt. Hierzu müssen Sie sich entsprechend ausweisen.
Sie können als Eigentümer auch eine andere Person bevollmächtigen. In diesem Fall müssen Sie eine schriftliche Ermächtigung an diese Person erteilen.
Die Bereitstellung der Akten sowie die Abgabe der Dokumente in Kopie sind gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Siegen.
Zur Einsicht in das Bauaktenarchiv wird ein schriftlicher Antrag auf Akteneinsicht benötigt. Eine Antragsmöglichkeit auf Bereitstellung von Bauakten/ Statikakten finden Sie nachstehend als Online-Service:
Online-Service "Bauakten/ Statikakten: Antrag auf Bereitstellung".
Nachdem die Akten selektiert wurden, erhalten Sie eine Benachrichtigung. Sie haben die Möglichkeit nach Terminvergabe zu den Öffnungszeiten des Bauaktenarchivs (Montag bis Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr) Einsicht in die Akte zu nehmen und können sich Kopien anfertigen lassen (oder die Dokumente fotografieren).
Wenn Sie einen Antrag auf Bereitstellung von Akten gestellt haben, werden die Akten für die Dauer von 4 Wochen nach Benachrichtigung zur Einsicht bereitgestellt. Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraums keine Einsicht nehmen, fallen unabhängig hiervon die Gebühren für die Bereitstellung an.
Bitte nutzen Sie daher den Bereitstellungszeitraum zur Vereinbarung eines Termins.
Wenn keine Akte vorhanden ist, werden keine Gebühren berechnet.
Die Höhe der Gebühren errechnet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Siegen; diese können Sie in unserem Formularbereich einsehen.
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Siegen mit Gebührentarif [Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 20.010]
[Online-Service]