Aufenthaltsrecht: Schengen-Visum/ Schengen-Visa

Schengen-Visa werden grundsätzlich von den deutschen Auslandsvertretungen erteilt.

Die Verlängerung von Schengen-Visas ist in begründeten Ausnahmefällen möglich. Wichtigste Grundvoraussetzung ist jedoch, dass der Zweck Ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik lediglich vorübergehend ist und sich die Umstände seit Ihrer Einreise nach Deutschland maßgeblich geändert haben.

Um weitere Informationen zur Möglichkeit der Verlängerung eines Schengen-Visums zu erhalten, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde.

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