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Altablagerungen = alte Ablagerungsplätze (zum Beispiel alte Steinbrüche), auf denen Abfälle oder Bauschutt abgelagert wurden, deren genaue Inhaltsstoffe nicht näher bekannt sind und von denen eine Gefährdung für die Umwelt ausgehen kann.
Altstandort = Flächen ehemaliger Gewerbe- und Industriebetriebe (zum Beispiel alte Tankstellen), in denen mit umweltgefährdenden Stoffen gearbeitet wurde und von denen Gefahren für die Umwelt ausgehen können.
Hierzu zählen auch ehemalige Militäranlagen.
Zuständige Behörde:
Stadt Siegen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
Telefax: 0271 404-36-1299
E-Mail: info@siegen.de
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