Abgrabungen

Kies-, Lehm-, Tongruben oder Steinbrüche können ebenso wie Anschüttungen zu erheblichen Beeinträchtigungen der Landschaft durch Zerstörung der Lebensräume für Tier- und Pflanzengemeinschaften führen. Auf der anderen Seite können sich aber bei entsprechender Gestaltung ehemalige Abbauflächen zu wertvollen "Sekundärlebensräumen" entwickeln.

Zuständige Behörde:

Umweltamt des Kreises Siegen-Wittgenstein.