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Rebecca
Baberg
Bauaufsicht | technische Sachbearbeitung für Eiserfeld
Henning
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Bauaufsicht | technische Sachbearbeitung Siegen Mitte
Dieter
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Bauaufsicht | technische Sachbearbeitung Weidenau
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Bauaufsicht | technische Sachbearbeitung Siegen Nord
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Bauaufsicht | technische Sachbearbeitung Gosenbach, Trupbach, Seelbach
Katrin
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Bauaufsicht | technische Sachbearbeitung Eisern, Eiserfeld Süd
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Bauaufsicht | technische Sachbearbeitung Geisweid
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Bauaufsicht | technische Sachbearbeitung Siegen Oberstadt
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Bauaufsicht | technische Sachbearbeitung Siegen Mitte
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Bauaufsicht | technische Sachbearbeitung Kaan-Marienborn, Bürbach, Feuersbach, Breitenbach und Volnsberg
Der Abbruch von verfahrensfreien Vorhaben gemäß § 62 Abs. 1 BauO NRW, freistehende Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 3 sowie sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind bis zu einer Höhe von 10 Meter sind verfahrensfrei. Die Bauherrschaft kann beantragen, dass die Beseitigung dieser Gebäude oder baulichen Anlagen durch die Bauaufsichtsbehörde genehmigt wird. Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde in Textform durch die Bauherrschaft anzuzeigen. Bei nicht freistehenden Gebäuden muss durch eine berechtigte Person nach § 54 Absatz 4 beurteilt und im erforderlichen Umfang nachgewiesen werden, dass das Gebäude oder die Gebäudeteile, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, während und nach der Beseitigung standsicher sind.
Formulare zur Abbruchgenehmigung sind bei der Servicestelle Bauberatung oder bei den angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern erhältlich.
Gebührenpflichtig nach Verwaltungsgebührenordnung NRW.