Seit Jahresbeginn stellt die städtische Friedhofsverwaltung deshalb in Zusammenhang mit neuen Bestattungen keine Berechtigungen zum Befahren des Friedhofswaldes mehr aus. "Wir sprechen darüber mit Angehörigen und Interessenten, die einen Baum erwerben möchten, und beantworten alle Fragen", erklärt Birgit Weller, Leiterin der Friedhofsverwaltung.
Die Gründe für die Entscheidung der Friedhofsverwaltung auf Basis des Landesforstgesetzes sind vielfältig. Der zunehmende Autoverkehr schädigt Flora und Fauna und erhöht in Trockenphasen die Gefahr eines Waldbrandes. In der Nähe der Grabplätze können zudem auch keine Parkplätze für Besucherinnen und Besucher angelegt werden. Dazu sagt Stadtbaurat Henrik Schumann: "Der Friedhofswald wird von den Angehörigen wie auch allen anderen Besuchern wegen seines Baumbestandes und seines Erholungswertes wertgeschätzt. Er soll trotz der vermehrten Nachfrage auch künftig ein Ort der Ruhe, Trauerbewältigung und Begegnung bleiben."
Neuregelung gilt seit 1. Januar
Die Neuregelung gilt nicht für Angehörige und Personen, die vor dem 1. Januar 2026 eine Grabstätte mit bestehendem Nutzungsrecht oder eine Grabstätte im Vorerwerb haben. Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis mit der Kennzeichnung "G" oder ein entsprechendes ärztliches Attest sowie eine enge Beziehung zur Grabstätte. Diese Genehmigungen gelten ausschließlich auf dem ausgewiesenen Hauptweg in Schrittgeschwindigkeit.
Die Schranken am Ende der Schützenstraße wie in der Verlängerung der Straße ‘An den drei Pfosten’ sind während der Besuchszeiten zwar geschlossen, jedoch nicht abgeschlossen und können von berechtigten Personen selbst geöffnet werden. Der Hauptweg darf montags bis donnerstags von 7.30 bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr und 12.30 Uhr befahren werden. Henrik Schumann: "Ein Zugang mit Rollatoren, Rollstühlen o.ä. ist jederzeit auf einem Nebenweg um die Schranken herum möglich. Polizei und Rettungskräfte haben zudem jederzeit die Möglichkeit, im Notfall die Schranken zu öffnen."
Die täglich stattfindenden Bestattungen sollen in einer ungestörten und pietätvollen Umgebung stattfinden, auch mit Rücksicht auf trauernde Angehörige, die sich vom Pkw-Verkehr gestört fühlen. Das Befahren ist deshalb nur zu den angegebenen Zeiten und außerhalb von Bestattungen erlaubt.
Außerhalb der Öffnungszeiten sind die Schranken aufgrund des Landesforstgesetzes NRW für Pkw verschlossen. Vergleichbare Regelungen gelten auch in anderen Friedhofswäldern. Die beschriebenen Einschränkungen betreffen ausschließlich den Friedhofswald. Auf den übrigen Friedhöfen der Stadt Siegen können Ausnahmegenehmigungen zum Befahren für berechtigte Personen weiterhin erteilt werden.